Genehmigungs- und erlaubnispflichtige Maßnahmen an Bodendenkmäler
Jeder Bodeneingriff im gesamten Bereich der Altstadt – ebenso wie im Bereich aller übrigen ausgewiesenen Bodendenkmäler – unterliegen ebenso der Erlaubnispflicht.
Auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (siehe Verlinkung) kann ein Online-Zugriff auf die Bayerische Denkmalliste erfolgen. Hier sind auch die Bodendenkmäler verzeichnet.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Beginn irgendwelcher Arbeiten an uns und fragen Sie nach, ob dafür eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Der Erlaubnisantrag nach Art. 7 DSchG liegt für Sie ebenfalls zum Download bereit (siehe Dokumente).
Weitere Informationen über die Bodendenkmalpflege und möglichen Baumaßnahmen können Sie in den Broschüren des Landesamtes für Denkmalpflege nachlesen (siehe Verlinkung).