Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Stadtleben in Ansbach (vor der Corona-Pandemie aufgenommen) © Jim Albright

Gleichstellung - Aufgaben

1. Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle 

Für Bürgerinnen und Bürger (m/d/w)

Das Büro der Gleichstellungsstelle ist Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ansbach. Hier erhalten Sie Rat und Informationen und können Beschwerden oder Anregungen einbringen.

Durch die Beratungstätigkeit machen wir Diskriminierungserfahrungen sichtbar und können Ihre Anregungen in unsere Arbeit einbinden und Strukturen verbessern.

Themenbereich der Beratung sind beispielsweise Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Beratung bei Trennung und Scheidung, Beratung bei häuslicher Gewalt, Informationen zur Kinderbetreuung und Geschlechtervielfalt sowie Geschlechtergerechtigkeit.

Alle Anliegen werden vertraulich behandelt. Für die Vereinbarung eines Beratungstermins können Sie sich gerne jederzeit per E-Mail oder telefonisch melden.


Für Beschäftigte der Stadtverwaltung

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Beschäftigten der Verwaltung bei der Durchsetzung ihrer Rechte z. B. bei Stellenbesetzungen, bei der Realisierung von Teilzeitwünschen, Reduzierung oder Aufstockung der Arbeitszeit, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Pflegetätigkeiten. Sie vermittelt bei unterschiedlichen Problemen am Arbeitsplatz wie Konfliktsituationen mit Vorgesetzten, Mobbing, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz u.a.m.

2. Verwaltungsinterne Tätigkeiten/Aufgaben 

Zur Dienstaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten gehört die Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Dabei berät sie die Dienststellenleitungen zu Gleichstellungsfragen, unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Anliegen bei der Durchsetzung von Chancengleichheit oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gibt Anregungen, z.B. bezüglich Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Gremien und innerhalb der Verwaltung. Bei Personalauswahlverfahren wird die Gleichstellungsbeauftragte zu Vorstellungsgesprächen hinzugezogen.

Zudem schreibt die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig das Gleichstellungskonzept fort.

3. Gremienarbeit

Zu den ständigen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zählt ihre regelmäßige Mitarbeit und Teilnahme an/in verwaltungsinternen Gremien und Arbeitszirkeln.

  • Die Gleichstellungsbeauftragte lädt zweimal jährlich das Frauennetzwerk Ansbach für einen Austausch und gemeinsame Projekte ein.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und nimmt regelmäßig an den Sitzungen  des Personalausschusses teil.
  • Sie ist landes- und bundesweit organisiert. Sie ist Mitglied der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Mittelfrankens.

4. Öffentlichkeitsarbeit 

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert in Fachtagungen, Workshops, Ausstellungen und Publikationen zu frauen- und gesellschaftspolitischen Themen. Sie kooperiert mit regionalen und überregionalen Verbänden, Vereinen und Organisationen die zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen können.