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Ausfuhrkennzeichen

Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen beantragen?

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief (falls die Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief bei Ihrer Bank hinterlegt ist, müssen Sie diese anfordern. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,20 Euro, um die Zulassungsbescheinigung an Ihre Bank zurückzusenden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Versicherungsbetätigung (Deckungskarte) für Ausfuhrkennzeichen (gelb)
  • evtl. Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
  • bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmungserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss
  • bei Zulassung auf Firmen zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung (bei ausländischen Firmen ins Deutsche übersetzt) und Personalausweis oder Reisepass der vertretungsbefugten Person

Kosten

Die Gebühr hierfür beträgt in der Regel 34,60 Euro bis 60,10 Euro je nach Aufwand.
Im Einzelfall können auch noch höhere Gebühren fällig werden.

Sollte keine Einzugsermächtigung für ein deutsches Bankkonto erteilt werden können, so muss die Kfz-Steuer zuvor vom Zollamt Ansbach festgesetzt und dort eingezahlt werden.

Hinweis

Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorführen.

Zuständigkeit

Falls Sie keinen Wohnsitz im Inland haben, ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Standortes des Fahrzeuges zuständig.

Für manche Länder ist es erforderlich einen internationalen Zulassungsschein auszustellen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen des Landes, in das Sie das Fahrzeug ausführen wollen. Der internationale Zulassungsschein wird bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens zusätzlich auf Antrag gegen eine Gebühr von 10,50 Euro ausgestellt.

Sollte keine Einzugsermächtigung für ein deutsches Bankkonto erteilt werden können, so muss die Kfz-Steuer zuvor vom Zollamt Ansbach festgesetzt und dort eingezahlt werden.