Feldgeschworene/Grenzsicherung
Unter bestimmten Umständen dürfen Grenzeichen von den für die jeweilige Gemarkung zuständigen Feldgeschworenen (Siebener) aufgerichtet, ausgewechselt, höher oder tiefer gesetzt werden sowie gefährdete Grenzzeichen gesichert werden.
Die Feldgeschworenenkollegien werden organisatorisch durch das Sachgebiet Vermessung, Geoinformation unterstützt.
Das Sachgebiet stellt den Kontakt zu den zuständigen Feldgeschworenenobmännern her.