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Kommunalwahl 2020

Bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 wurde der Ansbacher Stadtrat gewählt. Außerdem fand am 15. März 2020 - mit Stichwahl am 29. März 2020 - die Oberbürgermeisterwahl statt.

Ergebnis der Stichwahl am 29.3.2020:

Das Ergebnis der Stichwahl finden Sie hier.

Wahlergebnisse zum 15.3.2020:

Die Wahlergebnisse zur Oberbürgermeisterwahl finden Sie hier.

Die Wahlergebnisse zur Stadtratswahl finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl:

Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen, die am Wahltag
1. Unionsbürger sind,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten.
(Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist.)

Die Briefwahlunterlagen können nach Zugang der Wahlbenachrichtigung mit dem Antrag für die Briefwahl angefordert werden. Briefwähler müssen die Wahlzettel bis zum 15. März, 18 Uhr, ausgefüllt beim Wahlamt abgegeben haben.

Bei nachgewiesener plötzlicher Krankheit können die Briefwahlunterlagen auch am Samstag, den 14. März 2020 von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag, den 15. März 2020, von 8 bis 15 Uhr im Bürgeramt der Stadt Ansbach abgeholt werden.

Sie haben eine Stimme im Rahmen der Oberbürgermeisterwahl. Es gewinnt der Kandidat, der auf über 50 Prozent der gültigen Stimmen kommt. Schafft dies keiner der Kandidaten, gehen die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen in die Stichwahl. Wer dann die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, ist für die kommenden sechs Jahre als Oberbürgermeister gewählt.
Für die Wahl des Stadtrats stehen Ihnen 40 Stimmen (Anzahl der Stadtratssitze) zur Verfügung. Jeder Wähler darf die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung in dem Feld oben links neben der Partei/Wählervereinigung ankreuzen. In diesem Fall erhält jeder Kandidat auf dieser Liste eine Stimme. Wobei es in diesem Fall auch erlaubt ist, innerhalb der angekreuzten Liste einzelne Kandidaten durchzustreichen. Diese bekommen dann keine Stimme.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, bestimmten Kandidaten mehr als nur eine Stimme zu geben. Diese Vorgehensweise nennt man "Kumulieren". Hierbei dürfen maximal drei Stimmen an einen Bewerber vergeben werden und die Gesamtzahl der Stimmen pro Wähler (40) nicht überschritten werden. Der Wähler kann außerdem die Möglichkeit des Panaschierens in Anspruch nehmen. Das heißt, es können Bewerber verschiedener Listen gewählt werden. Auch hier gilt: Die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Stimmen darf nicht überschritten werden.

Für die Durchführung der Wahl in Ansbach werden stets geeignete Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Diese sind am Wahltag jeweils von 8 bis 13 Uhr oder von 13 bis 18 Uhr und zusätzlich ab 18 Uhr zum Auszählen der Stimmzettel in den einzelnen Wahllokalen im Einsatz. Für die Ausübung des Ehrenamtes erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine angemessene Aufwandsentschädigung. Voraussetzungen sind, dass die zukünftigen Wahlhelfer 18 Jahre alt sind, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens zwei Monaten den Lebensmittelpunkt im Wahlkreis haben. Interessenten wenden sich bitte direkt an das Bürgeramt (Kontakt siehe Randspalte).