Bauakteneinsicht
Bauakten von abgeschlossenen (archivierten) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstanden sind. In diese archivierten Bauakten können insbesondere die Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte Einsicht nehmen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie einen Berechtigungsnachweis mit vorlegen (Personalausweis und Eigentumsnachweis/Vollmacht des Eigentümers).
Die Akteneinsicht erfolgt ab Mai 2024 nur noch digital. Sie erhalten nach Antragseingang und einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen einen Link und ein Passwort für den Download Ihrer Akte inkl. der dazugehörigen Kostenrechnung per E-Mail. Füllen Sie hierzu entweder direkt das Onlineformular aus oder schicken Sie den Antrag als PDF per Mail an bauordnung@ansbach.de . Sie sparen sich damit den Gang zur Behörde. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich abgeben - beachten Sie aber, dass Sie die Akten trotzdem nur auf digitalem Weg übermittelt bekommen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag inkl. Kostenübernahmeerklärung
- Berechtigungsnachweis
Kosten:
Die Gebühr für die Bauakteneinsicht beträgt 10 € zzgl. 7,50 € je überlassener Datei (KVZ Nr. 1.I.3 und 1.III.0/1.2.1)