Geruchsimmissionen
Wir sind in unserem Alltag diversen Gerüchen ausgesetzt. Diese sind jedoch nicht immer angenehm. Mögliche Quellen reichen hierbei von Gastronomiebetrieben, über landwirtschaftliche Tierhaltung bis hin zu gewerblichen Anlagen.
Geruchsemissionen aus technischen Anlagen
Technische Anlagen können geruchsintensive Stoffe emittieren, die nicht nur störend, sondern auch schädlich für unsere Umwelt sind.
Flüchtige Organische Verbindungen (VOC) können beispielsweise bei Lackieranlagen auftreten, weshalb hier Maßnahmen zur Begrenzung der entstehenden Emissionen sowie eine entsprechende Abluftführung erforderlich sind.
Weitergehende Informationen finden sich auch in der Veröffentlichung des Bayrischen Landesamtes für Umwelt zum Thema »Geruchsbelästigungen«.
Geruchsemissionen aus der Landwirtschaft
Im Rahmen der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen werden die damit verbundenen Emmissionen in Form von Geruchsstundenhäufigkeiten prognostiziert und beurteilt. Je nachdem, wo Sie wohnen (zum Beispiel Wohngebiet oder Dorfgebiet) sind hierbei bestimmte Prozentanteile an Geruchsstunden pro Jahr zulässig. Zuständig bei der Beurteilung ist hierbei das Umweltamt der Stadt Ansbach.
Achtung: Die Ausbringung von Gülle zu Düngezwecken erfolgt im Rahmen der sogenannten „guten landwirtschaftlichen Praxis“ und ist hinsichtlich Ihrer Geruchstundenhäufigkeit nicht beschränkt. Unabhängig hiervon gilt jedoch aus Gründen des Grundwasserschutzes ein allgemeines Düngeverbot nach der Düngeverordnung vom 1.November bis zum 31. Januar.
Zuständig für Fragen in Zusammenhang mit Landwirtschaftlicher Düngung ist das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF).