Licht & Schatten
Künstliche Lichtquellen oder der Schattenwurf von Windkraftanlagen können unter Umständen zu erheblichen Belästigungen führen.
Windkraftanlagen
Der Schattenwurf von Windkraftanalgen wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prognostiziert und soweit erforderlich durch sogenannte. Abschaltautomatiken auf das zulässige Maß begrenzet. Bewertungsgrundlage hierfür sind die »Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen« der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI).
Lichtimmissionen
Durch den Betrieb von beispielsweise Flutlichtanlagen auf Sportplätzen oder Baustellen kann es unter Umständen zu einer störenden Raumaufhellung oder Blendwirkung in der Nachbarschaft kommen. Im Einzelfall können Lichtimmissionen mit einem sogenannten Luxmeter gemessen werden. Bewertungsgrundlage hierfür sind die »Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen« der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI).