Sicherheit und Ordnung
Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung befindet sich in der Nürnberger Straße 32 in Ansbach und hat sich um die Erfüllung vielseitiger Aufgaben zu kümmern. Oberstes Ziel hierbei ist – wie der Name schon erahnen lässt – die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im weitesten Sinne.
Auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind unterschiedliche Spezialgebiete zusammengefasst: Hierzu gehören das Waffen-, Jagd- und Fischereirecht, das Tierschutzrecht, das Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie die Lebensmittelüberwachung und der Verbraucherschutz. Das Ordnungswesen ist Ansprechpartner für Fragen rund um Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (einen Vordruck zur Anmeldung einer Versammlung oder eines Demonstrationszugs finden Sie hier), die Unterbringung psychisch kranker Personen und die Obdachlosenhilfe und zuständig für die Verhängung von Bußgeldern. Wer beispielsweise ein Gewerbe oder eine Kundgebung anmelden will oder für eine Hochzeit ein Feuerwerk plant und genehmigen lassen möchte, ist hier richtig.
Traditionsfeuer (Osterfeuer, Sonnwendfeuer, Johannifeuer, Maifeuer)
Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen von Anwohnern sowie der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen von Traditionsfeuern einige Punkte zu beachten. Diese finden Sie hier im entsprechenden Merkblatt.
Traditionsfeuer sind der Stadt Ansbach, Ordnungsamt (Tel.: 0981 / 51 – 0 oder E-Mail ordnungsamt@ansbach.de), bis spätestens eine Woche vor dem Abbrennen, unter Angabe des genauen Brennplatzes und eines Verantwortlichen (mit Anschrift und Telefonnummer) anzuzeigen.