Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Umwelt, © candy1812 - Fotolia

Naturschutzförderung

Die Artenvielfalt in der Landschaft zu erhalten und zu fördern kann nur in Kooperation mit den Landnutzern gelingen, die die Flächen bewirtschaften und pflegen. Das Umweltministerium honoriert deshalb die naturverträgliche Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Flächen. Maß-nahmen im Offenland (Acker- und Grünland, Brachen) werden über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) gefördert, Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald über das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald). Interessierte Bewirtschafter wenden sich an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. an die Naturschutzbehörde.

Das Vertragsnaturschutzprogramm fördert die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äcker und Teichen. Rechtsgrundlage hierfür ist die „Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM) in Bayern“. In Verträgen verpflichten sich die Landbewirtschafter, die Flächen fünf Jahre lang nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften. Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung mit Zusatzleistungen wie den Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel kombiniert werden. Zusätzlich können Erschwernissen wie z.B. die Mahd mit Messermähwerk oder ein Feuchtezuschlag angerechnet werden.

Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert privaten oder körperschaftlichen Waldbesitzern und Rechtlern freiwillige Leistungen, die sie für den Natur- und Artenschutz in ihren Wäldern erbringen. Maßnahmenschwerpunkte sind die Erhaltung von Biotopbäumen, Altholzinseln, Biberlebensräumen, das Belassen von Totholz sowie die Aufrechterhaltung traditioneller Nieder- und Mittelwaldbewirtschaftungsformen.

Die Stadt Ansbach hat das städtische Wiesenpflegeprogramm ergänzend zu den staatlichen Förderprogrammen eingerichtet. Gefördert wird hier die extensive Bewirtschaftung von Grünland. Es wendet sich an Bewirtschafter, die bzw. deren Flächen nicht die Anforderungen der staatlichen Programme erfüllen. Nähere Auskünfte erteilt die untere Naturschutzbehörde der Stadt Ansbach.

Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung wertvoller Lebensräume können im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) gefördert wer-den. Dies sind z.B. die Anlage von Gehölzpflanzungen, Streuobstflächen, Feuchtbiotope oder gezielte Fördermaßnahmen für gefährdete Tiere oder Pflanzen.

Anträge dazu können Landschaftspflege- und Naturschutzverbände, der Naturparkverein, Kommunen sowie Privatpersonen stellen. Sie sind bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen und werden nach der fachlichen Prüfung von der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung bewilligt.