Flächennutzungplan
Der Flächennutzungsplan ist der umfassende gemeindliche Entwicklungsplan. Er stellt die Art der tatsächlichen und beabsichtigten Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Neben der Festlegung der Flächennutzung bereits bebauter Gebiete wird im Flächennutzungsplan auch die auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigte Flächennutzung unbebauter Flächen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustrieflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. ausgewiesen sind. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Bebauungspläne müssen in der Regel aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Trotz der Anpassung an die Ziele der Raumordnung ist der Flächennutzungsplan Ausdruck der durch das Grundgesetz in Art. 28 Abs. 2 gesicherten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und damit der Planungshoheit der Gemeinden auf ihrem Gemeindegebiet.