Kommunale Jugendarbeit
Die kommunale Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle jungen Menschen unter 27 Jahren gemäß § 11 SGB VIII und ist eine kommunale Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Sie fördert personale und soziale Kompetenzen junger Menschen und soll diese zu sozialem Engagement und gesellschaftlicher Mitverantwortung heranführen. Hierzu bedient sich die kommunale Jugendarbeit eines breiten Angebotsspektrums im Bereich der außerschulischen Bildung und Jugendarbeit, z.B. durch Beratungs- und Freizeitangebote und ergänzt die verbandliche Jugendarbeit. Die verbandliche Jugendarbeit wird in Ansbach durch den Stadtjugendring Ansbach www.sjr-ansbach.de als Dachorganisation vor Ort vertreten.
Verleih von verschiedenen Materialien:
Die Kommunale Jugendarbeit in Ansbach verleiht an Vereine, Firmen und Privatleute Spiele, Spielgeräte und Materialien:
- Bälle
- Seile
- Stelzen
- Handspielgeräte, wie Indiaca oder Frisbee
- Sonstige Spielgeräte, wie Balancierspiele, Einräder, Fußballtor mit Torwand, Trampolin, Schokokussschleuder
- Gesellschaftsspiele, wie Kniffel, Activity, Tabu, Ligretto, Twister, Uno, Monopoly
- Buttonpressen
- Veranstaltungstechnik
- Hüpfburg
- Materialien für Kinderschminken
- Saftladen mit Kaffeemaschine, Espressoautomat, Popcornmaschine und vieles mehr