Finanzielle Hilfe
Um die finanzielle Belastung für Bauherren in den Sanierungsgebieten zu mildern, stehen verschiedene direkte und indirekte Finanzierungshilfen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne!
Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit uns Kontakt auf.
Steuervergünstigungen
Nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen diese Maßnahmen mit der Stadt Ansbach vertraglich vereinbart werden.
Fassaden- und Gestaltungsprogramm
Das kommunale Förderprogramm gilt für die förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete der Stadt Ansbach. Mit dem Förderprogramm ist die Verbesserung des äußeren Zustandes von Wohngebäuden und des stadtgestalterischen Erscheinungsbildes sowie die Bewahrung der Vielfalt an historischen Bauformen in Sanierungsgebieten beabsichtigt.
Die Richtlinien stehen zum Download zur Verfügung (siehe Dokumente).
Fördervoraussetzung
Der Antrag auf eine Steuerbescheinigung für die steuerliche Abschreibung kann zusammen mit einer Aufstellung der geplanten Maßnahmen und Kosten formlos beim Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz gestellt werden.
Die Festlegung der durchzuführenden und bescheinigungsfähigen Arbeiten erfolgt dann in einem zwischen dem Hauseigentümer und der Stadt Ansbach abzuschließenden Modernisierungsvertrag.
Der Antrag auf Zuschuss nach dem Fassaden- und Gestaltungsprogramm kann über den nebenstehenden Link gestellt werden. Dazu sind pro Gewerk mindestens zwei Kostenvoranschläge einzureichen. Die Richtlinien (siehe Dokumente) sind hierbei zwingend zu beachten.
Die Bewilligung der Zuschüsse sowie die Festlegung der durchzuführenden Arbeiten erfolgt auch hier in einem zwischen dem Hauseigentümer und der Stadt Ansbach abzuschließenden Modernisierungsvertrag.
Der jeweilige Antrag muss vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Kommen Sie deshalb frühzeitig auf uns zu, wir beraten Sie gerne.