Deckblatt Nr. 43 zum Flächennutzungsplan »für einen Teilbereich östlich von Winterschneidbach« und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Cl 7 »Photovoltaikanlage südlich der Autobahn A 6 und östlich von Winterschneidbach«
Der Stadtrat hat am 26.11.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 43 zu ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Cl 7 wurde bereits am 26.09.2023 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, einschließlich dazugehörigen Begründungen und sonstigen Unterlagen, auf der Internetseite der Stadt Ansbach unter Bauen & Wohnen, Bauleitplanung, Aktuelle Bauleitplanverfahren vom Dienstag, den 11.03.2025 bis einschließlich Montag, den 14.04.2025 abrufbar und einsehbar.
Weiterhin können die Unterlagen während dieses Zeitraumes in der Stadtverwaltung, Nürnberger Str. 32, 2.OG / Zimmer 2.16, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag von 13.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 18.00 Uhr) auf dem Bildschirm eingesehen werden.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie Telefonisch unter 0981/ 51 -377 oder per Email an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.