Deckblatt Nr. 43 zum Flächennutzungsplan »für einen Teilbereich östlich von Winterschneidbach« und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Cl 7 »Photovoltaikanlage südlich der Autobahn A 6 und östlich von Winterschneidbach«
Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 09.06.2026 den Entwurf des o.g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 18.05.2026, einschließlich der Änderungen auf Grund des Stadtratsbeschluss vom 09.06.2026, sowie das Deckblatt zum Flächennutzungsplan vom 17.02.2025 gebilligt. Ziel der Flächennutzungsplanänderung und des Vorhaben-bezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung, die Unterlagen nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in den oben genannten Fassungen und die umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Internetseite der Stadt Ansbach unter Bauen & Wohnen, Bauleitplanung, Aktuelle Bauleitplanverfahren vom Montag, den 20.07.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 26.08.2026 abrufbar und einsehbar.
Zudem können die Unterlagen innerhalb dieser Auslegungsfrist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (Mo – Fr 8:00 bis 12 Uhr; Mo 13:00 bis 16:00 Uhr; Do 13:00 bis 18:00 Uhr) im Veraltungsgebäude der Nürnberger Straße 32, 3.OG (Kopierraum) auf dem hierfür vorgesehenen Informationsterminal eingesehen werden. Auskünfte zu der Planung werden im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Nürnberger Str. 32, 3. Stock, Zimmer 3.06 (Tel. Nr. 0981/51-377) erteilt.
Für die Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, mit der die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Klima/Luft, Wasser, Flora/Fauna, Mensch/Gesundheit, Landschaftsbild/Erholung, Kultur- und Sachgüter und Fläche geprüft wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sowie eine Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes werden im Umweltbericht erläutert.
Die Umweltprüfung wurde jeweils für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie für die Flächennutzungsplanänderung erstellt.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und können während der Offenlegung eingesehen werden:
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Schutzgut |
Art der umweltrelevanten Informationen |
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Natur und Landschaft |
Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 28.03.2025 Stellungnahme Umweltamt Stadt Ansbach vom 06.05.2025 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 12.08.2024 Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 12.02.2026 |
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Boden und Flächen |
Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom 12.04.2025 Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 07.04.2025 Hydrologische Stellungnahme vom 18.11.2025 Geotechnische Stellungnahme zur Fundierung vom 09.07.2025 Nachtrag zur Korrosionswahrscheinlichkeit des unterirdischen Bauwerks vom 14.03.2025 Auswertung des Prüfberichts – Zinkgehalt im Boden vom 11.03.2025 |
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Mensch |
Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 28.03.2025 Stellungnahme Sachgebiet Bauordnung Stadt Ansbach vom 21.05.2025 |
Während der Auslegungsfrist können Einwendungen bzw. Anregungen zu den Planungen vorzugsweise per Mail an bauleitplanung@ansbach.de oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ansbach, Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht kennen musste und der Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und des BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
