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ÖPNV, © maho - Fotolia

Fahrradregeln für Kinder

Bis zum 8. Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Eine sie begleitende Aufsichtsperson (mindestens 16 Jahre alt) darf ebenfalls den Gehweg nutzen. Bis zum 10. Geburtstag dürfen Kinder wahlweise auf dem Gehweg oder der Fahrbahn fahren. Wird auf dem Gehweg gefahren gilt immer, dass der Fußverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf und vor dem Überqueren der Fahrbahn abgestiegen werden muss.

Ab dem 10. Geburtstag müssen Radfahrende die Fahrbahn oder den Radweg benutzen.

Im Allgemeinen darf mit Fahrrädern nebeneinander gefahren werden, allerdings nur, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird, sonst muss einzeln hintereinandergefahren werden.