Innovationsgutschein
Mit dem Programm "Innovationsgutscheine" fördert der Freistaat Bayern kleine Unternehmen / Handwerksbetrieb, die eine innovative Idee verwirklichen wollen. Unterstützung erhalten Betriebe bei der Entwicklung technisch beziehungsweise technologisch innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, indem sie einen Teil externer Entwicklungskosten nicht selbst tragen müssen.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Entwicklungs- oder Forschungseinrichtungen.
Folgende Tätigkeiten können gefördert werden:
- Werkstoff- und Designstudien
- Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik
- Konstruktionsleistungen, Service Engineering
- Prototypenbau und Design
- Produkttests zur Qualitätssicherung
Träger des Programms ist das Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB).