eID-Karte
Sie möchten eine eID-Karte beantragen?
Seit dem 01.01.2021 können jetzt auch Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union(siehe :EU-Mitgliedstaaten - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de ) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein), die nicht zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen, um damit die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können
Wofür kann eine eID-Karte verwendet werden?
Die eID-Karte kann dazu verwendet werden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland elektronisch nachzuweisen. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweis- bzw. Reisedokument, sondern nur der Online-Ausweisfunktion. Daher fehlen auf der eID-Karte auch Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Antragstellung
Sie benötigen:
• Ihren anerkannten und gültigen, ausländischen Pass oder Personalausweis
• die Staatsangehörigkeit einer der oben genannten Staaten
• einen Termin zur persönlichen Vorlage und Abgleich der Daten
• die Vollendung des 16. Lebensjahres
Verlust der eID-Karte
Den Verlust oder Diebstahl Ihrer eID-Karte müssen Sie unverzüglich dem Bürgeramt oder der Polizei melden. Außerdem ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren. Diese Deaktivierung können Sie im bereits oben genannten Bürgerbüro, bei der Polizei, sowie über den gebührenfreien Sperrnotruf 116 116 vornehmen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort.
Nach dem Verlust Ihrer eID-Karte ist eine Neubeantragung möglich. Bitte beachten Sie, dass der Antrag einer neuen eID-Karte, auch bei Auffinden der verlorengeglaubten eID-Karte, nicht widerrufen werden kann.
Wiederauffinden der eID-Karte
Sollten Sie Ihre bereits als verloren gemeldete eID-Karte wiederfinden, müssen Sie dies unverzüglich dem Bürgerbüro mitteilen. Das Einwohnermeldeamt wird im Zuge dessen ebenfalls die Entsperrung Ihrer Karte veranlassen. Falls Sie zwischenzeitlich bereits eine neue eID-Karte beantragt haben, müssen Sie die wiederaufgefundene eID-Karte sofort im Bürgeramt der Stadt Ansbach abgeben.
Änderung PIN (z. B. wegen Verlusts)
Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt jederzeit neu setzen lassen. Hierzu müssen Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.
Namensänderung
Falls sich während der Gültigkeitsdauer Ihr Name ändert (zum Beispiel durch Eheschließung), wird Ihre eID-Karte dadurch ungültig. Die eID-Karte ist unverzüglich neu zu beantragen.
Gültigkeitsdauer
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Vor Ablauf der Gültigkeit einer eID-Karte kann eine neue eID-Karte beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung dargelegt wird.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37 Euro.
Diese Kosten fallen unmittelbar nach der Beantragung im Bürgeramt der Stadt Ansbach an. Bar-sowie Kartenzahlung ist möglich.