Führerscheinstelle
Die Führerscheinstelle ist unter anderem für die Ausstellung von Führerscheinen zuständig.
Umzug der Führerscheinstelle an den Karlsplatz
Ab sofort finden Sie die Führerscheinstelle im Kulturzentrum Karlshalle am Karlsplatz 7/9.
Online-Terminvergabe
Die Führerscheinstelle bietet die Möglichkeit an, online Termine zu buchen. Ziel ist es, die Abläufe für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. Daher wird bei der Terminvergabe auch gleich eine Liste mit benötigten Unterlagen für den gewählten Vorgang angezeigt.
Die Terminvergabe finden Sie hier.
Führerscheinumtausch
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren ausgetauscht werden. Nachfolgend finden Sie die Termine bis zu denen Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen:
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 bis 1958 |
19.1.2022 (Die Innenministerkonferenz hat beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen. Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Ein Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordung soll in den Bundesrat eingebracht werden, Ziel ist eine Verlängerung der Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2022.) |
1959 bis 1964 | 19.1.2023 |
1965 bis 1970 |
19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 bis 2001 |
19.1.2026 |
2002 bis 2004 |
19.1.2027 |
2005 bis 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 |
19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 bis 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- den alten Führerschein
- einen gültigen Personalausweis
Die Kosten für den Führerscheinumtausch belaufen sich auf 30,40 Euro (inklusive Versand).
können online gebucht werden
Zukünftig bietet auch die Führerscheinstelle die Möglichkeit an, online Termine zu buchen. „Damit ist die Führerscheinstelle das dritte Sachgebiet bei der Stadt Ansbach, bei dem die Bürgerinnen und Bürger einfach und zu jeder Uhrzeit Termine vereinbaren können“, freut sich Oberbürgermeister Thomas Deffner über das neue Serviceangebot. „Gute Erfahrungen haben wir damit bereits seit 2020 im Bürgerbüro und seit Sommer 2023 in der KFZ-Zulassung gemacht.“
Ziel ist es, die Abläufe für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. Daher wird bei der Terminvergabe auch gleich eine Liste mit benötigten Unterlagen für den gewählten Vorgang angezeigt.