Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren und möchten neue Kennzeichen beantragen?
Wenn Sie ein oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges verloren haben oder diese gestohlen wurden, ist aufgrund der Gefahr des Missbrauchs und aus Sicherheitsgründen eine Umkennzeichnung durchzuführen. Der Verlust oder Diebstahl muss zuerst bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt werden. Das Kennzeichen wird dann zur Fahndung ausgeschrieben und Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief (falls die Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief bei Ihrer Bank hinterlegt ist, müssen Sie diese anfordern. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,20 Euro, um die Zulassungsbescheinigung an Ihre Bank zurückzusenden)
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- bei Verlust bzw. Diebstahl nur eines Kennzeichens: das noch vorhandene Kennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Verlust-/Diebstahlsanzeige (ausgestellt von einer deutschen Polizeidienststelle) oder Abgabe einer Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsstelle
Kosten
Die Gebühr hierfür beträgt in der Regel 31,80 Euro bis 47,80 Euro je nach Aufwand, zuzüglich der Kosten für die Kennzeichen. Im Einzelfall können auch noch höhere Gebühren fällig werden.
