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ÖPNV, © maho - Fotolia

Arten von Radwegen

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind durch Breitstreifen von der Fahrbahn abgesetzte Sonderfahrstreifen, die allein dem Radverkehr vorbehalten und für diesen immer benutzungspflichtig sind. Sie dürfen nur in einer Fahrtrichtung (nämlich der des Kraftfahrzeugverkehrs) befahren werden. Beschildert sind sie mit "Radweg" (VZ 237 StVO). Von Kraftfahrzeugen dürfen Radfahrstreifen lediglich zum Ein- und Abbiegen und zum Erreichen von Parkständen überquert werden.

Schutzstreifen

Schutzstreifen sind zwar Teil der Fahrbahn, dürfen allerdings von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall, z. B. beim Begegnen mit einem Lastkraftwagen, befahren werden. Genau wie im restlichen Straßenverkehr müssen Fahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden auch bei Schutzstreifen innerorts einen Mindestüberholabstand von 1,50 m einhalten. Außerdem dürfen Fahrzeuge nicht auf Schutzstreifen parken.