Feuerungsanlagen
Der Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen (zum Beispiel zentrale Heizung oder Kaminofen im Wohnhaus) ist in Deutschland durch die erste Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Hieraus ergeben sich unter anderem die einzuhaltenden Grenzwerte für die Abgase sowie die Ableitebedingungen für die Abgase. Ansprechpartner in der Stadt Ansbach ist hierbei das Umweltamt.
Feuerungsverordnung
Des Weiteren regelt die Feuerungsverordnung (FeuVO) beispielsweise Anforderungen an die Aufstellung von Feuerstätten oder die Brennstofflagerung. Die Anforderungen prüft in der Regel der zuständige Bezirksschornsteinfeger.
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) regelt zudem die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen. Fragen hierzu beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Ansbach.
Energieeinsparverordnung
Für zentrale Feuerungsanlagen, welche beispielsweise mit Öl oder Gas betrieben werden, gelten zudem die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), diese vollzieht das Bauordnungsamt der Stadt Ansbach.