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Sterbefall

Das Standesamt Ansbach ist für alle Sterbefälle zuständig, die im Gebiet der kreisfreien Stadt Ansbach eingetreten sind. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen. Für Personen, die in einer Klinik oder in einem Alten- oder Pflegeheim verstorben sind, ist diese Einrichtung zur Anzeige des Sterbefalles verpflichtet. In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten. Ist die Person zuhause verstorben können die Angehörigen selbst bzw. der beauftragte Bestatter den Sterbefall im Standesamt anmelden.