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Sterbefall

Das Standesamt Ansbach beurkundet den Tod eines Menschen, wenn die Person in Ansbach verstorben ist. 

Der Tod einer Person ist uns spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Bei Sterbefällen in Kliniken oder Alten- und Pflegeheimen, sind diese Einrichtungen zur Anzeige der Sterbefälle gesetzlich verpflichtet.

In allen anderen Fällen übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen meist die Abwicklung der Formalitäten sowie die Anzeige beim Standesamt. Bitte wenden Sie sich baldmöglichst an ein Bestattungsinstitut.

Im Ausland erfolgte Sterbefälle von deutschen Staatsangehörigen können auf Antrag in Deutschland nachbeurkundet werden.

Informationen zur Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls von Deutschen erhalten Sie auf Nachfrage.