Einzelhandelsentwicklungskonzept
Zielsetzung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist es, die Entwick-lung der Stadt vor allem hinsichtlich der Ansiedlung von Einzelhandel – dabei vor allem größer flächigem Einzelhandel – zu beschreiben. Der integrieren-den Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der baulichen und verkehr-lichen Entwicklung der Stadt kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Bereits seit dem Jahr 2010 wird die Entwicklung des Einzelhandels in Ansbach durch kommunale Einzelhandelsentwicklungskonzepte aktiv begleitet und gesteuert. Im Jahr 2015 wurde das Einzelhandelsentwick-lungskonzept erstmals aktualisiert.
Der andauernde, sowie durch das rasante Wachstum des Online-Handels verstärkten, Strukturwandel und die multiplen Krisen (Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiekriese, Inflation) haben erhebliche Auswirkungen auf den Einzelhandel. Aus diesem Grund wurde das Einzelhandelsentwicklungs-konzept 2023 erneut fortgeschrieben.
Insgesamt stehen im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelsent-wicklungskonzeptes für die Stadt Ansbach folgende Aspekte bzw. Themen im Betrachtungsfokus:
- Das Aufzeigen einer zukünftigen Stadtentwicklung, in der die Stand-orte des Einzelhandels in die Entwicklung der gesamten Stadt einge-passt sind.
- Die Abstimmung der Entwicklung von Einzelhandelsstandorten mit den Belangen der Innenstadt und der Attraktivität des Zentrums.
- Aufzeigen von Handlungsansätzen zur Belebung der Innenstadt, Nutzungsmischung und geeigneten Maßnahmen zur Begegnung des Strukturwandels im Einzelhandel unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung.
- Empfehlung der Sicherung und Weiterentwicklung einer ausgewo-genen Nahversorgungsstruktur
Ziel ist es eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Ansbach zu sichern und dauerhaft zu stärken. Hierfür stellt des vorliegende Einzelhandelsent-wicklungskonzept Empfehlungen primär für die kommunale Baugenehmi-gungspraxis und die örtliche Bauleitplanung sowie die Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern zur Verfügung. Zudem enthält das Konzept auch Inhalte und Empfehlungen, die für weitere Adressaten von Interesse sein können: die Wirtschaftsför-derung und das Stadtmarketing, die örtliche Händlergemeinschaft sowie die Ansbacher Bürgerschaft.
Die Überarbeitung des Einzelhandelsentwicklungskonzept wurde im Rahmen des Förderprogramms "REACT-EU Innenstädte beleben" vom Freistaat Bayern und der Europäischen Union gefördert.