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Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Baugebiet am Brandlesweg im Stadtteil Hennenbach

In einer attraktiven, landschaftlich reizvollen Lage entlang des nördlichen Siedlungsrandes, in Sichtbeziehung zum Beginn des Naturparks Frankenhöhe, soll eine Wohnhausbebauung auf einer Gesamtfläche von rund 33.000 m² realisiert werden. Der Bebauungsplan Nr. HE 12 für eine Teilfläche am „Brandlesweg“ hat am 05.08.2020 Rechtskraft erlangt. Dieser sieht die Ausweisung von 29 Bauplätzen mit einer Größe von ca. 567 m² bis 1.246 m² vor; 20 Baugrundstücke werden derzeit von der Stadt Ansbach vermarktet.

Das Baugebiet liegt im Nordosten des Ansbacher Stadtgebietes in der Gemarkung Hennenbach und ist ca. zwei Kilometer Luftlinie vom Stadtzentrum entfernt. Es liegt an einem nach Süden zum Bernadottegraben geneigten Hang, östlich verläuft der Hennenbach.

Das Baugebiet wird über den östlich gelegenen Brandlesweg erschlossen. Der Bau einer neuen Ringstraße, welche als verkehrsberuhigter Bereich konzipiert wird, ist beabsichtigt. Der Bau- und Werkausschuss des Stadtrates hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2021 beschlossen, die geplante Straße mit dem offiziellen Straßennamen „Dora-Hitz-Straße“ zu benennen.

Sowohl die Herstellung der Ver- und Entsorgungsanlagen als auch die Straßenbauarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen.

Vermarktung der Bauplätze

Nach einer Vorberatung in der Sitzung des Bauausschusses am 20. März 2023 wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 28. März 2023 die Verkaufspreise für die Baugrundstücke in der „Dora-Hitz-Straße“ beschlossen. Die Preise für die Bauplätze wurden auf 300,00 €/m² bis 320,00 €/m² festgelegt. Zusätzlich zum Verkaufspreis der Wohngrundstücke ist eine Vorausleistung auf die Straßenerschließung in Höhe von 55,00 €/m² sowie den Kanalherstellungsbeitrag in Höhe von 2,17 €/m² zu entrichten.

Für die Baugrundstücke besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit diese mit einem Doppelhaus zu bebauen. Für Baugrundstücke, welche nicht mit einem Doppelhaus bebaut werden und welche dann eine Größe von mehr als 700 m² aufweisen, wird auf den Kaufpreis für Grund und Boden ein Aufschlag von 10,00 €/m², bezogen auf das Gesamtgrundstück, gefordert, wenn keine Doppelhausbebauung angestrebt wird. Für Baugrundstücke, welche eine Größe von mehr als 800 m² aufweisen, wird ein Aufschlag von 20,00 €/m², ebenfalls bezogen auf das Gesamtgrundstück, bei Einzelhausbebauung verlangt.

Die Anschlüsse für Wasser, Gas, Strom und Glasfasererschließung sind mit der Stadtwerke Ansbach GmbH abzurechnen.

Die Vorarbeiten zur Vermarktung der Bauplätze sind bereits angelaufen, vorgemerkte Interessenten werden bereits schriftlich über weitere Details informiert. Die Aufnahme weiterer Interessenten ist derzeit noch möglich, sämtliche Bewerbungsbögen müssen jedoch bis spätestens 30. Juni 2023 bei der Stadt Ansbach eingegangen sein.

Die Bewerbungen werden anhand eines Punktesystems ausgewertet. Bei Punktegleichstand wird ein Losverfahren unter notarieller Aufsicht durchgeführt, sofern durch Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann.

Rein vorsorglich möchten wir Sie auch darüber in Kenntnis setzen, dass für alle Bewerber der Selbstbezug der errichteten Wohnimmobilie Voraussetzung für den Grunderwerb ist.

Eindrücke aus dem Baugebiet:


22.11.2021