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Umwelt, © candy1812 - Fotolia

Abfall & Recycling

Die Entsorgung von Abfall ist eine zentrale Aufgabe der Kommune. Die Stadt Ansbach hält hierzu diverse Einrichtungen vor. Hierzu zählen z. B. Altglascontainer, die Grüngutannahmestelle, der Wertstoffhof und die Bauschuttdeponie. Sofern sich Abfälle nicht vermeiden lassen, steht dabei die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung im Mittelpunkt.

Biomüll: Tipps für verschiedene Jahreszeiten

Tipps für kalte Tage

Kalte Temperaturen können dazu führen, dass der Bioabfall einfriert, daher ist eine vollständige Entleerung des Bioabfallbehälters nicht immer zu gewährleisten. Dazu können Schnee und Glätte die Arbeit der Müllwerker erschweren. Für die kalten Tage haben wir daher einige Tipps gesammelt.

  1. Damit der Bioabfall über Nacht nicht in den Behälter friert, empfiehlt es sich, den Bioabfallbehälter erst am Leerungstag, vor 6 Uhr bereitzustellen. Sollten Teile des Bioabfalls dennoch an den Behälterwänden festgefroren sein, können Sie den Inhalt mit einem festen Gegenstand auflockern. Das Entsorgungsunternehmen ist hierzu nicht angehalten.
  2. Durch Minusgrade verliert das Material des Behälters an Flexibilität, daher wird nicht sehr oft geklopft werden. Zusätzlich helfen ein bis zwei leere Eierschachteln oder zerknülltes Zeitungspapier am Boden des Bioabfallbehälters dabei, das Festfrieren zu verhindern.
  3. Grundsätzlich kann der Bioabfall auch in Papier eingewickelt werden, da dieses Feuchtigkeit aufsaugt und so auch ein Anfrieren unterbunden wird.

Falls Ihr Behälter nicht vollständig geleert werden konnte, besteht kein Nachleerungsanspruch, wir bitten Sie daher um Verständnis!

Im Winter bitten wir grundsätzlich darauf zu achten, die Müllbehälter an geräumten und gestreuten Orten bereitzustellen. Bei Schneefall und Glätte wird den Mitarbeitern des Entsorgungsunternehmens so die Arbeit erleichtert.

Tipps für heiße Tage

Um bei heißen Temperaturen, die Bildung von Maden und Fliegen im Biomüll zu vermeiden, geben wir folgende Tipps:

  1.  Packen Sie organische Abfälle (z.B. Obst, Gemüse, Milchprodukte) großzügig in Zeitungspapier, Papiertüten oder Küchenkrepp ein, bevor Sie die Abfälle in die Braune Tonne geben. Damit kann die Eiablage durch Fliegen und da-mit auch die Madenbildung verringert werden. Zudem wird die Feuchtigkeit reduziert und Geruchsprobleme vermindert.
  2. Stellen Sie die Biomülltonne, wenn möglich, an einem kühlen und schattigen Platz. Verschließen Sie den Behälter gut nach dem Einfüllen. Lassen Sie den Behälter auch leeren, wenn er nicht ganz voll ist. In diesem Zusammenhang erinnert wir daran, den Behälter nicht dauerhaft auf Straßen und Gehwegen zu platzieren.
  3. Nach der Leerung bietet es sich an, hin und wieder den Behälter mit etwas Essigwasser zu reinigen und gut trocknen zu lassen.

Containerstandorte in Ansbach:

Abfallgebühren

Die Stadt Ansbach ist rechtlich nach Kommunalabgabengesetz (KAG) und der entsprechenden Rechtsprechung verpflichtet alle vier Jahre die Abfallgebühren neu zu kalkulieren. Dabei werden die Gebühren so kalkuliert, dass sie für vier Jahre auskömmlich sind. Ein sukzessiver Preisanstieg ist abgabenrechtlich nicht vorgesehen. Die Abfallgebühren wurden zuletzt zum 1.1.2021 angepasst. Die Entscheidung wurde im Stadtrat in öffentlicher Sitzung getroffen. 

Preisanstiege bei der Entsorgung (v.a. Altpapier aber auch andere Müllsorten – Ergebnisse von Ausschreibungen aus dem Vorjahr) aber auch gestiegene Personal- und Unterhaltskosten bei der städtischen Müllabfuhr (die Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren tarifliche Gehaltserhöhungen bekommen, diese fließen in die Gebührenkalkulation ein) führten zu höhere Müllgebühren. Ansatzfähige Kosten für die Abfallgebühren sind Personalkosten sowie Unterhaltskosten der Deponien, Gebäude und Fahrzeuge zzgl. angemessene Abschreibungen sowie Verzinsung der Anlagekapitals zzgl. Kosten zur Zuführung zu Rücklagen/Rückstellung anl. vorhersehbarer späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge.

Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen, welches der Stadt Ansbach vorgegeben ist!

Bei 14-tägiger Abfuhr des Restmülls beträgt die jährliche Müllgebühr:

für einen Müllnormeimer mit 60 Liter

123,60 Euro

für einen Müllnormeimer mit 80 Liter

165,00 Euro

für eine Müllnormtonne mit 120 Liter

247,20 Euro

für eine Müllnormtonne mit 240 Liter

494,40 Euro

für einen Müllgroßbehälter mit 1.100 Liter

2.270,40 Euro

Gebührenvergleich Stadt Ansbach und Landkreis Ansbach (Stand Januar 2021):
(Beispiel 60L-Restmüllbehälter Jahresgebühr)

Stadt Ansbach Abfuhr:
alle 14 Tage
(= 26 Entleerungen)

Landkreis Ansbach Abfuhr
alle 14 Tage
(= 26 Entleerungen)

Landkreis Ansbach bei
max. Rückvergütung
(= 12 Entleerungen)


123,60 Euro
153,84 Euro
89,40 Euro

Die Kosten in Höhe von 123,60 Euro enthalten neben der Leerung des Restmüllbehälters 60 Liter auch noch eine Bio- 80 Liter sowie eine Papiertonne 240 Leiter. Im Gegensatz zum Landkreis wird die Biotonne der Stadt Ansbach in den Sommermonaten jede Woche und nicht 14-tägig geleert.

Warum gibt es bei der Stadt Ansbach nicht die Möglichkeit einer Rückvergütung wie beim Landkreis?

Es würde durch die Einführung ein enormer Aufwand entstehen, da sämtliche Tonnen (rd. 13.000 Stück) mit Barcode versehen werden müssten, um diesen bei jeder Leerung einzulesen. Außerdem müsste jedes Jahr eine schriftliche und individuelle Abrechnung der Vorjahresgebühren erfolgen.

Dies hätte zur Folge, dass zusätzliche Kosten für Personal sowie Hard- und Software anfallen würden und dadurch die Gebühren weiter ansteigen.

Tipp:
Um Müllgebühren zu sparen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit die Mülltonnen mit einem anderen Haushalt gemeinsam zu nutzen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass eine solche Entscheidung nicht nur die Restmülltonne betrifft, sondern auch die dazugehörige Bio- sowie Papiertonne einschließt.