Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Sicherheit, © Robert Kneschke

Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle ist unter anderem für die Ausstellung von Führerscheinen zuständig.

Neu: Online-Terminvergabe

Zukünftig bietet auch die Führerscheinstelle die Möglichkeit an, online Termine zu buchen. Ziel ist es, die Abläufe für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. Daher wird bei der Terminvergabe auch gleich eine Liste mit benötigten Unterlagen für den gewählten Vorgang angezeigt.
Die Terminvergabe finden Sie hier.

Führerscheinumtausch

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren ausgetauscht werden. Nachfolgend finden Sie die Termine bis zu denen Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen:

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033

1953 bis 1958

19.1.2022 (Die Innenministerkonferenz hat beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen. Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Ein Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordung soll in den Bundesrat eingebracht werden, Ziel ist eine Verlängerung der Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2022.)
1959 bis 1964 19.1.2023

1965 bis 1970

19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr                                    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.1.2026
2002 bis 2004

19.1.2027

2005 bis 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030

2010

19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 bis 18.1.2013 19.1.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Für den Umtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • den alten Führerschein
  • einen gültigen Personalausweis

Die Kosten für den Führerscheinumtausch belaufen sich auf 30,40 Euro (inklusive Versand).

können online gebucht werden

Zukünftig bietet auch die Führerscheinstelle die Möglichkeit an, online Termine zu buchen. „Damit ist die Führerscheinstelle das dritte Sachgebiet bei der Stadt Ansbach, bei dem die Bürgerinnen und Bürger einfach und zu jeder Uhrzeit Termine vereinbaren können“, freut sich Oberbürgermeister Thomas Deffner über das neue Serviceangebot. „Gute Erfahrungen haben wir damit bereits seit 2020 im Bürgerbüro und seit Sommer 2023 in der KFZ-Zulassung gemacht.“

Ziel ist es, die Abläufe für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. Daher wird bei der Terminvergabe auch gleich eine Liste mit benötigten Unterlagen für den gewählten Vorgang angezeigt.