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Meldebescheinigung

Sie benötigen eine erweiterte oder einfache Meldebescheinigung?

Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine erweiterte oder einfache Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Ansbach mit Wohnsitz gemeldet sind.

Eine erweiterte Meldebescheinigung (sog. Aufenthaltsbescheinigung) benötigen Sie z. B. für eine Anmeldung zu Eheschließung beim Standesamt.

Eine einfache Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird bereits bei der An,- Ab- oder Ummeldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen eine Gebühr erneut ausgestellt werden.

Persönliche Abholung: Sie können Ihrer erweiterte oder einfache Meldebescheinigung während unserer Sprechzeiten im Bürgeramt abholen. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr beträgt 5,00 Euro und muss bei der Beantragung entrichtet werden.

Abholung durch eine andere Person: Sie können Ihrer erweiterte oder einfache Meldebescheinigung auch durch eine andere Person während unserer Sprechzeiten im Bürgeramt abholen lassen. Hierfür benötigt die bevollmächtigte Person Ihren Personalausweis oder Reisepass. die Gebühr beträgt 5,00 Euro und muss von der bevollmächtigten Person bei der Beantragung entrichtet werden.

Ausstellung per Online-Antrag: Sie können Ihre  erweiterte oder einfache Meldebescheinigung auch rund um die Uhr online beantragen und erhalten diese dann per Post zugeschickt. Die Gebühr beträgt inklusive der Portokosten 5,70 Euro und muss bei der Online-Beantragung entrichtet werden.