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Bücherregal, © Fotolia

Einschulung

Jedes Jahr im März findet für das kommende Schuljahr an den Grundschulen und Förderschulen die Schulanmeldung statt

Termin 2023: Mittwoch, 15. März

Anzumelden sind alle Kinder, die im kommenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden. Ferner werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch in den Monaten Oktober, November und Dezember geborene Kinder schulpflichtig, wenn auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Für nach dem 31. Dezember geborene Kinder ist zusätzliche Voraussetzung ein schulpsychologisches Gutachten, das die Schulfähigkeit bestätigt.

Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Nähere Informationen erteilen die Schulleitungen der jeweiligen Sprengelschule.

Anzumelden sind ferner Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Anzumelden ist auch jedes ausländische Kind, unabhängig von seinen Kenntnissen in der deutschen Sprache.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Der Antrag muss bis spätestens am 01.07. bei der Schulleitung der Sprengelschule vorliegen.

Blinde, gehörlose, körperbehinderte, sehbehinderte, schwerhörige oder geistig behinderte Kinder können von ihren Erziehungsberechtigten statt an der Grundschule unmittelbar an einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder staatlich genehmigten privaten Förderschule angemeldet werden. Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen im Bereich der allgemeinen Entwicklung, der sprachlichen Entwicklung oder im Erziehungsbereich können direkt zur Aufnahme in einer sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklasse an der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Ansbach, Rügländer Str. 1 b angemeldet werden.