Dokumente
Grundsätzlich sind zur Beurkundung des Sterbefalles immer folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Person, die den Sterbefall im Standesamt anzeigt
- Sterbefallanzeige der Einrichtung
- ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
- Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person (z.B. gültiger Personalausweis oder erweiterte Meldebescheinigung)
- bei Verstorbenen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen: gültiger Reisepass und Aufenthaltstitel
zusätzlich für noch nie verheiratete Verstorbene:
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister
zusätzlich für verheiratete Verstorbene:
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- ggf. ausländische Heiratsurkunde (im Original) mit deutscher Übersetzung
- ggf. Nachweis zur aktuellen Namensführung
zusätzlich für verwitwete Verstorbene:
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des erstverstorbenen Ehepartners
zusätzlich für geschiedene Verstorbene:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk und aktueller Namensführung
- ggf. Nachweis zur Anerkennung der ausländischen Scheidung in Deutschland
zusätzlich für Spätaussiedler:
- Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
- ggf. Registrierschein und Aufnahmebescheid
- Bescheinigung über die aktuelle Namensführung
Gebühren:
Grundsätzlich stellt das Standesamt gebührenfrei zwei Sterbeurkunden für Rentenzwecke und eine Sterbeurkunde für die Sozialversicherung (Krankenkasse) aus.
Bei Bedarf kann Ihnen das Standesamt weitere gebührenpflichtige Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften des Sterberegisters oder internationale Sterbeurkunden ausstellen. Für die Ausstellung jeder weiteren Urkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 12 Euro an.