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Kinderreisepass

Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen?

Kinderreisepässe können für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt seit dem 01.01.2021 ein Jahr. Eine Verlängerung ist höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich und muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen.

Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem biometrischen Lichtbild – unabhängig vom Alter des Kindes – ausgestellt werden. Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders das eines Kleinkindes, schnell verändert, wird der ausgestellte Kinderreisepass nach den Passvorschriften u. a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasse unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden.

Ihr Kind muss zur Beantragung mit in das Einwohnermeldeamt kommen.

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres, ggf. auch schon vorher, können Sie für Kinder – je nach Reiseziel – entweder einen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Wird vom Einreisestaat der Besitz eines Reisepasses zwingend vorgeschrieben (zum Beispiel USA), ist die Ausstellung des Reisepasses natürlich auch unabhängig vom Alter des Kindes möglich.

Hinweis:
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.

Obwohl der Kinderreisepass mit Lichtbild ab dem 1. November 2007 rechtlich zum vollwertigen Reisepass aufgewertet wurde (bisher nur Passersatzdokument), wird trotzdem dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweilig vorgesehenen Reiselandes zu informieren.

Antragstellung

Sie benötigen:

  • den bisherigen Kinderreisepass, falls bereits ausgestellt, bzw. die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt aus) oder das Familienstammbuch
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (unabhängig vom Alter des Kindes)
  • persönliche Vorsprache des Kindes ist zwingend erforderlich

Wichtiger Hinweis:
Per Online-Antrag können Sie rund um die Uhr einen Kinderreisepass beantragen. Zur endgültigen Ausstellung des Kindereisepasses müssen Sie jedoch nach Ausfüllen des Onlineantrages mit dem ausgedruckten Antrag und den erforderlichen Unterlagen im Bürgeramt vorsprechen. Sollten Sie nicht innerhalb von 14 Tagen im Bürgeramt vorsprechen, wird Ihr Antrag automatisch gelöscht.

Bearbeitungszeit

Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgeramt ausgestellt.

Zustimmungserklärung

Die Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest, die Bestellung des Vormundschaftsgerichtes oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung vorzulegen. Bei Echtheit der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) sind vorzulegen; eine Kopie ist ausreichend.

Gebühren

Ausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 €
Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6,00 €

Namensänderung

Ändert sich der Name Ihres Kindes während der Gültigkeit des Kinderreisepasses, müssen Sie diesen neu beantragen.

Einreisebestimmungen

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes

Hinweis:
Deutsche Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, werden für die visumfreie Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert, da sie keinen elektronischen Chip enthalten.
Die Alternative zum teuren und aufwendigen Visum ist ein regulärer elektronischer Reisepass.