Bauleitplanung und Bauen
Bauleitplanung
Zur Aufstellung eines Bebauungs- oder des Flächennutzungsplanes wird ein im Baugesetzbuch (BauGB) normiertes Verfahren durchlaufen, das sicherstellt, dass öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander abgewogen werden. Hierzu ist insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange von Bedeutung, in deren Rahmen die für die Aufstellung des Bauleitplans notwendigen Informationen über die verschiedenen Belange gesammelt wird. Dieses Verfahren wird durch das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz durchgeführt und betreut, die Beschlüsse werden im Bauausschuss der Stadt Ansbach vorberaten und durch den Stadtrat gefasst.
Weitere Infos zur Bauleitplanung der Stadt Ansbach finden Sie hier.
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