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ÖPNV, © maho - Fotolia

Verkehrsregeln für Radfahrende

Allgemeine Regeln:

  • Im Allgemeinen darf mit Fahrrädern nebeneinander gefahren werden, allerdings nur, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird, sonst muss einzeln hintereinandergefahren werden.
  • Radfahrende müssen den in Fahrt­richtung rechts­seitigen Radweg benutzen. Auf dem links­seitigen Radweg dürfen sie nur fahren, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angezeigt wird.
  • Für das Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge gilt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts.