Verkehrsregeln für Radfahrende
Allgemeine Regeln:
- Im Allgemeinen darf mit Fahrrädern nebeneinander gefahren werden, allerdings nur, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird, sonst muss einzeln hintereinandergefahren werden.
- Radfahrende müssen den in Fahrtrichtung rechtsseitigen Radweg benutzen. Auf dem linksseitigen Radweg dürfen sie nur fahren, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angezeigt wird.
- Für das Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge gilt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts.
