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Gewerbeanmeldung

Wer in der Stadt Ansbach ein Gewerbe betreiben möchte, muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Zu den Gewerbetreibenden gehören alle Gründer mit Ausnahme der Freiberufler (zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte oder Künstler) und der Landwirtschaft. Auch die Übernahme eines bestehenden Gewerbebetriebes muss angemeldet werden.

Hinweis zu den Online-Diensten des Gewerbeamtes:

Die Online-Dienste des Gewerbeamtes der Stadt Ansbach sind ab Montag, den 7. Oktober 2024 bis voraussichtlich zum Freitag, den 18. Oktober 2024 nicht erreichbar. Grund für die vorrübergehende nicht Erreichbarkeit ist eine umfassende Softwareumstellung im Gewerbeamt. Ab Montag den 19. Oktober sollen die Dienste Gewerbeamtes wieder erreichbar sein. Bei dringenden Fällen bitten wir Sie, die Stadt Ansbach telefonisch unter der 0981-510 oder per E-Mail an ordnungsamt@ansbach.de zu kontaktieren. Wir bitten um Verständnis!

Mit der Gewerbeanmeldung bei der Stadt werden in der Regel automatisch auch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt informiert. Sie sollten jedoch trotzdem mit diesen Behörden Kontakt aufnehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt zu klären. Abgesehen von der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit erfordern bestimmte Gewerbe einer besonderen Erlaubnis. Diese muss vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden.

Gewerbeanmeldung im Stadtgebiet Ansbach - auch online möglich

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, Gewerbemeldungen direkt über den Onlineservice des Gewerbeamtes zu erfassen und elektronisch an das Gewerbeamt zu übertragen. Für den Ausdruck wird die entsprechende Anzahl Meldeformulare und Beiblätter automatisch erzeugt und als PDF-Datei bereitgestellt. Der Ausdruck muss vom Anzeigepflichtigen unterschrieben werden und an das Gewerbeamt übersendet oder persönlich vorgelegt werden.

Fachliche Überprüfung der Eingabe

Der Gewerbetreibende wird bei der Eingabe einer Meldung von einem Assistenten geführt. Der Assistent zeigt in einer Zeitleiste stets den aktuellen Stand der Meldung an. Eingabefelder und Karteikarten stehen nur dann zur Verfügung, wenn die fachlichen Bedingungen für eine Eingabe erfüllt sind. Pflichtfelder (z. B "Tätigkeit") können nicht übersprungen werden.

Über die Online-Gewerbemeldungen können folgende Vorgänge durchgeführt werden:

  • Gewerbe-Anmeldung
  • Gewerbe-Ummeldung
  • Gewerbe-Abmeldung

Gebühren

Die Bezahlung der Gebühr erfolgt entweder per Überweisung oder persönlich im Gewerbeamt. Erst wenn die Gebühr eingegangen ist wird der Antrag bearbeitet.

  • Gewerbeanmeldung natürliche Person: 40,00 €
  • Gewerbeanmeldung juristische Person: 50,00 €
  • Gewerbeummeldung: 35,00 €
  • Gewerbeabmeldung: 30,00 €

Die Meldung erlischt, sofern die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Übermittlung eingegangen ist.

Allgemeine Anfragen (keine Gewerbeanmeldungen!) können Sie auch gerne an die E-Mail-Adresse wirtschaftsfoerderung@ansbach.de richten.