Radverkehrskonzept
Um die Verkehrswende auch in Ansbach voranzutreiben, wurde in der Stadtratssitzung vom 26. Mai 2009 das Radverkehrskonzept beschlossen. Anhand der darin enthaltenen Radverkehrsmaßnahmen und Begleitmaßnahmen soll die Situation für Radfahrende in der Stadt Ansbach verbessert, der Radverkehr gefördert und dadurch der Radverkehrsanteil am Modal Split – dem Verkehrsmittelwahlverhalten – langfristig erhöht werden. Eine Vielzahl der Maßnahmen an Radwegen wurden bereits umgesetzt.
Netzplanung für den Radverkehr
Das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz hat einen Netzplan für den zielorientierten Alltagsradverkehr entwickelt (Link zu Netzplan). Dieser soll als Rahmenplan eine Arbeitshilfe für Politik und Verwaltung darstellen. Der Netzplan wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 19. Juni 2024 beschlossen.
Der Netzplan stellt nicht das fertige Radverkehrsnetz dar. Vielmehr ist es ein Zielnetz, das nach und nach, abhängig von den Haushaltsmitteln und dem verfügbaren Personal – entsprechend den Netzkategorien optimiert werden soll. Eine Fortschreibung des Netzplans ist im Rahmen der Überprüfung der einzelnen Routen nötig und erwünscht.
Um der unterschiedlichen Netzbedeutung einzelner Routen Rechnung zu tragen, wird zwischen Hauptrouten 1. Ordnung, Hauptrouten 2. Ordnung und Nebenrouten differenziert.
Hauptrouten 1. Ordnung verbinden die Stadtteile mit dem Stadtzentrum. An ihnen liegen überregionale und gesamtstädtisch bedeutsame Ziele, wie bspw. das Krankenhaus, die Stadtverwaltung und der Bahnhof. Auch die überregionalen Verbindungen des Entwurfs des Radverkehrsnetz Bayern wurden dieser Kategorie zugeordnet, mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Winterschneidbach und Oberrammersdorf (Verbindung Burgoberbach – Lichtenau).
Die direkte Verbindung vom Stadtzentrum zu den südlichen Ortsteilen verläuft über den Triesdorfer Berg. Da dieser jedoch keine durchgängige Radinfrastruktur aufweist, ist im Netzplan die Route über die Benkendorffstraße als derzeit beste Route gestrichelt dargestellt.
Hauptrouten 2. Ordnung verbinden die Ortsteile untereinander und verdichten dadurch das Netz mit Querverbindungen. Auch Arbeitsplatzschwerpunkte und weiterführende Schulen liegen an Hauptrouten 2. Ordnung. Darüber hinaus wurden Verbindungen zu Nachbarkommunen aufgenommen, wenn die Nahversorgung des jeweiligen Ortsteils über Orte im Landkreis erfolgt und diese nicht bereits von Hauptrouten 1. Ordnung abgedeckt sind. So wurde die Verbindung von Dautenwinden nach Herrieden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Die direkte Verbindung von Dessmannsdorf nach Höfstetten wurde jedoch nicht aufgenommen, aufgrund des geringen Umwegs über Hauptrouten 1. Ordnung.
Nebenrouten dienen der Erschließung quartiersbezogener Ziele, wie bspw. Schulen, Einkaufen und Freizeiteinrichtungen. Sie verdichten das Netz aus Hauptrouten 1. und 2. Ordnung.
Da das Radverkehrsnetz nicht an der Stadt/Landkreis Grenze enden soll, wurden auch mögliche Verbindungen zu Nachbarkommunen dargestellt. Diese Verbindungen bedürfen im Gegensatz zu den Routen des Radverkehrsnetzes Bayern jedoch noch der Abstimmung mit den Nachbarkommunen.
Radverkehrsnetz Bayern
Das Radverkehrsnetz Bayern ist ein landesweites Netz für den Alltagsradverkehr, welches die Hauptorte aller bayerischen Gemeinden und Städte miteinander verbinden soll. Der derzeitige Netzentwurf des Radverkehrsnetzes Bayern wurde bereits mit der Stadt Ansbach, dem Landkreis Ansbach und dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums .
