Lärmschutz
Werden Geräusche als störend empfunden, bezeichnen wir dies in der Regel als Lärm. Wenn Sie sich durch Lärm akut belästigt fühlen, wenden Sie sich am besten zunächst an den Verursacher selbst.
Wenn Sie nach direkter Kontaktaufnahme mit dem Verursacher kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen konnten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen, je nach Art des Lärms.
Bei allgemeinen Fragen zu Lärm können Sie auch direkt an das Umweltamt der Stadt Ansbach wenden. Weitergehende Informationen zum Lärmschutz finden Sie auch in der Veröffentlichung „Schall – erfreulich und schädlich zugleich“ des Bayrischen Landesamtes für Umwelt.