Aktuelle Bauleitplanverfahren
Im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen oder dem Flächennutzungsplan gemäß Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit, d.h. die Bürgerinnen und Bürger (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB), sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB), beteiligt. Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, derzeit im Verfahren befindliche Bebauungspläne einzusehen. Während des jeweiligen Beteiligungszeitraumes können Sie uns zu den Planungen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise mitteilen. So wird eine Berücksichtigung aller die Planung betreffenden Belange im Verfahren gewährleistet. Die gesammelten öffentlichen und privaten Belange werden dann durch den Stadtrat der Stadt Ansbach gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen, bevor der Bauleitplanbeschlossen wird.
Gerne können Sie die Pläne auch vor Ort im Dienstgebäude in der Nürnberger Straße 32 einsehen und uns telefonisch kontaktieren, sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Seitenleiste.