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Was bedeutet Denkmalpflege?/ Was ist ein Denkmal?

Die Denkmalpflege verfolgt das Ziel, Kulturdenkmäler dauerhaft zu erhalten. Kulturelles Erbe ist für Gesellschaften außerordentlich wichtig, um anhand der historischen Zeugnisse über ihre Geschichte informieren zu können und sich ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz ist ein Bestandteil von Lebensqualität.

Für die historische Innenstadt ist die Stadtstruktur und die vorhandene Bausubstanz das größte Kapital und wichtig für deren Identität. Die gemeinsame Aufgabe der Stadt und Ihrer Bürger besteht darin, das vorhandene kulturelle Erbe zu bewahren und wiederherzustellen, ohne die Ansprüche an das Wohnen und Arbeiten von heute zu vernachlässigen.

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler als "von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt" (Art. 1 Abs. 1 DSchG).
Die Schutzbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes gelten für Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler (siehe Verlinkung).

Baudenkmäler sind bauliche Anlagen (oder Teile davon) einschließlich dafür bestimmter historischer Ausstattungsstücke, wie etwa Türen, Fenster, Böden und Decken. Auch bewegliche Sachen wie beispielsweise Möbel oder Teppiche können historische Ausstattungsstücke sein, wenn sie mit dem Raum eine Einheit von Denkmalwert bilden. Auch Gartenanlagen gelten als Baudenkmäler. Zu den Baudenkmälern kann auch eine Mehrheit von baulichen Anlagen gehören, und zwar auch dann, wenn nicht jedes Einzelgebäude schützenswert, aber das Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltenswürdig ist: Dies Form des Baudenkmals wird nach Art. 1 Abs. 3 DSchG als "Ensemble" bezeichnet.

Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Der Denkmalbegriff nach bayerischem Recht ist mithin weit gefasst: Nicht nur hervorragende Kunst- und Geschichtsdenkmäler und nicht nur bestimmte Arten von baulichen Anlagen genießen den Schutz des Gesetzes, sondern beispielsweise auch Bürgerhäuser, Bauernhöfe, ganze Ortsbilder, technische Anlagen - sofern sie die in Art. 1 Abs. 1 DSchG festgelegte Bedeutung besitzen.

Denkmalliste

Die Bayerische Denkmalliste ist das nachrichtliche Verzeichnis der Bau- und Bodendenkmäler. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (siehe Verlinkung) kann ein Online-Zugriff auf die Bayerische Denkmalliste erfolgen.