Natura 2000 - Gebiete
Als „Natura 2000“ wird ein EU-weites Netz von Schutzgebieten bezeichnet, das die Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten zum Ziel hat. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutz-gebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Mit derzeit ca. 18,5 Prozent der Landfläche der EU ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in der EU.
Für die Auswahl, den Schutz, das Management und die Finanzierung der Natura 2000-Gebiete sind in Deutschland die Länder zuständig. Die Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht erfolgte in Bayern 2006 durch die Bayerische Natura 2000-Verordnung (Bay-Nat2000V).
Im Stadtgebiet Ansbach sind folgende FFH-Gebiete ausgewiesen:
- Gewässerverbund Schwäbische und Fränkische Rezat
- Hofgarten in Ansbach
- Naturschutzgebiet „Scheerweihergebiet bei Schalkhausen“
- Hutungen am Rother Berg und um Lehrberg
Im Stadtgebiet gibt es keine Vogelschutzgebiete.