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Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz Rezat -  Planungsabschnitte PA06/07/08a 


Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach, Dürrnerstraße 2, 91522 Ansbach, beantragt für den Freistaat Bayern, die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben „Hochwasserschutz Rezat, Planungsabschnitte PA06/07/08a rechtsseitig der Fränkischen Rezat“.

Die Stadt Ansbach soll im Bereich der Altstadt vor einem 100-jährlichen Hochwasser der Fränk. Rezat, einem Gewässer II. Ordnung, geschützt werden. Im Bereich Voggenmühle/Kasernendamm bis Beginn Residenz (Planungsabschnitte PA06/07/08a) sollen daher Hochwasserschutzmaßnahmen, bestehend aus oberirdischen, teils festen Bauwerken (z.B. Schutzwände), teils auch aus erst im Hochwasserfall einzusetzenden mobilen Elementen, errichtet werden. Ergänzend sind Maßnahmen der Binnenentwässerung (Wasser, das im Hochwasserfall landseitig anfällt, gefasst und in das Gewässer abgeleitet wird) vorgesehen.

Bei der Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen handelt es sich um einen Gewässerausbau, der der Planfeststellung bedarf, § 67 Abs. 2, § 68 Abs. 1 WHG.

Das wasserrechtliche Verfahren dauert derzeit noch an.