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Wahlen

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie aktuelle Informationen und können die Ergebnisse der letzten Wahlen und Abstimmungen abrufen.

Die Ergebnisse zur Landtagswahl für die Stadt Ansbach finden Sie hier.

Die Ergebnisse zur Bezirkswahl für die Stadt Ansbach finden Sie hier.

Update: Kurzfristige Beantragung der Briefwahlunterlagen

Das Wahlamt der Stadt Ansbach macht für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 auf die Postlaufzeiten bei der Briefwahl aufmerksam. Ab Mittwoch den 4. Oktober 2023 stellt die Deutsche Post AG wegen der Postlaufzeiten einen Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen nicht mehr sicher.

Kurzfristige Beantragung - Unterlagen persönlich abholen
Stimmberechtigten, die noch kurzfristig Briefwahlunterlagen beantragen wollen, raten wir, aus diesem Grund, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt in der Nürnberger Straße 32 bis Freitag, den 6. Oktober 15 Uhr direkt abzuholen. Ein rechtzeitiger Zugang auf dem Postweg kann nicht mehr garantiert werden. Eine Wahl ist auch direkt vor Ort möglich.

Unterlagen noch nicht erhalten – persönliche Abholung im Wahlamt
Bürgerinnen und Bürgern, die Briefwahl beantragt und noch keine Unterlagen erhalten haben, empfehlen wir, bis spätestens 7. Oktober, 12 Uhr, beim Wahlamt persönlich vorbei zu kommen, um den Sachverhalt aufklären zu können. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Insbesondere Stimmberechtigte, deren Briefwahlantrag schon mehr als 6 Tage zurückliegt, werden gebeten, sich frühzeitig zu melden.

Öffnungszeiten des Wahlamtes
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags verlängerte Öffnungszeiten von 8 bis 15 Uhr.

Für nicht erhaltene Briefwahlunterlagen beziehungsweise erkrankte Personen hat das Wahlamt am Samstag, den 7. Oktober von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Rücksendung des roten Wahlbriefs
Briefwählerinnen und Briefwähler, die ihren roten Wahlbrief ausgefüllt über die Deutsche Post AG versenden möchten, sollten dies spätestens drei Tage vor dem Wahltag veranlassen, um einen rechtzeitigen Eingang beim Wahlamt sicherstellen zu können. Alternativ können die Wahlbriefe direkt in die Briefkästen des Wahlamtes in der Nürnberger Straße 32 geworfen werden.


Softwarefehler beim Versand der Briefwahlunterlagen im Stadtgebiet Ansbach

Aufgrund von Fehlern in der Software, welche der Stadt Ansbach durch einen Dienstleister zur Verfügung gestellt wird, wurden einige Briefwahlunterlagen im Stadtgebiet Ansbach nicht verschickt und wenige Bürgerinnen und Bürger haben die Briefwahlunterlagen doppelt erhalten. Vergleichbare Fehler sind auch in anderen Kommunen aufgetreten.

Vorgehen bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen
Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, stehen zwei Möglichkeiten offen:

  • Die Wahlberechtigten können ein formloses Schreiben erstellen, welches bestätigt, dass die Unterlagen nicht eingegangen sind und dieses per E-Mail, postalisch oder per Fax an das Wahlamt senden. Es ist ausreichend, wenn dieses Dokument abfotografiert oder eingescannt wird. Wichtig ist jedoch, dass es von der wahlberechtigten Person im Original unterschrieben ist.
  • Zudem ist es möglich, während der Öffnungszeiten persönlich beim Wahlamt vorzusprechen, um schriftlich zu bestätigen, dass die Unterlagen nicht eingegangen sind. Hierbei können die Briefwahlunterlagen direkt mitgenommen werden. Ebenso ist eine Wahl direkt vor Ort möglich.

Vorgehen bei doppelt erhaltenen Briefwahlunterlagen
Die doppelt erhaltenen Wahlunterlagen werden vom Wahlamt für ungültig erklärt. Automatisch erhalten alle betroffenen Wähler umgehend postalisch neue Briefwahlunterlagen. Alle ungültigen Wahlscheine werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Das Wahlamt ist verpflichtet darauf hinzuweisen, dass eine doppelte Stimmabgabe einen verfolgbaren Straftatbestand erfüllt.

Für Fragen zu den Briefwahlunterlagen und zur Wahl im Allgemeinen steht das Wahlamt der Stadt Ansbach, Nürnberger Straße 32, vor Ort sowie unter den Telefonnummern 0981 51-432 und -510, per E-Mail an wahlen@ansbach.de oder per Fax an 0981 51-288 zur Verfügung. Die Stadt Ansbach bittet um Entschuldigung für entstandene Unannehmlichkeiten und bedankt sich bei den Wahlberechtigten für ihre Mithilfe.


Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023

Alle wahlberechtigten Ansbacherinnen und Ansbacher erhalten hierzu einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post zugestellt. Auf diesem ist das Wahllokal vermerkt, in dem man seine Stimme - unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments - abgeben kann. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden. Zur elektronischen Beantragung ist ebenso ein QR-Code oder alternativ der entsprechende Link aufgedruckt. Auch ist dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist.

Briefwahlunterlagen können wie folgt (grundsätzlich nur persönlich) beantragt werden (bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Stadt Ansbach wieder eingetroffen sein müssen):

  1. persönlich im Wahlamt (Sachgebiet Pass-, Ausweis-, Fund- und Melderecht, Wahlen, Nürnberger Straße 32), am Wahlschalter möglichst unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und  (zwingend) eines amtlichen Ausweisdokuments (bis zum 6. Oktober 2023, 15 Uhr)
  2. schriftlich per Post; den rückseitigen Antrag des Benachrichtigungsbriefes dazu ausfüllen und persönlich unterschreiben. Briefe bitte freimachen, Anschrift: Stadt Ansbach, Wahlamt, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach (bitte achten Sie bei der Antragung darauf, dass die Post die Unterlagen noch zustellen kann)
  3. elektronisch: mittels aufgedrucktem QR-Code oder hier online über den Bürgerservice der Stadt Ansbach. Sie benötigen die dort enthaltenen Daten. Bitte geben Sie Ihre Daten genauso ein, wie diese auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt sind (bis 4. Oktober, 12 Uhr).

Eine telefonische Antragstellung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.

Die Urnenwahl selbst findet am Sonntag, den 8. Oktober 2023 statt. 

Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 0981/51-510 zu erreichen.

Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 13 Uhr
Mittwoch 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Freitag, 6. Oktober 2023: 8 bis 15 Uhr

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Wahlscheinanträge entgegengenommen werden.