Staatliche Wohnraumförder-programme und kommunales Zinszuschussprogramm
Soziale Wohnraumförderung
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Zinsverbilligungsprogramms unter bestimmten Voraussetzungen:
- den Erwerb von bestehendem Eigenwohnraum,
- den Neubau- und Ersterwerb von Eigenwohnraum und
- die Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von eigengenutzten Gebäuden
Für die erste Prüfung Ihrer Förderfähigkeit benötigen wir folgende Unterlagen per E-Mail, jeweils als PDF:
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate jeder Person im Haushalt mit eigenem Einkommen, dies betrifft auch Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Familiengeld, Minijobs, Selbständigkeiten und Mieteinnahmen
- bei Zweiterwerb: Exposé des Objekts mit Energieausweis
- bei Neubauten: Bauangebot mit Plänen und Wohnflächenberechnung sowie Grundstückskaufvertrag
Für die Förderung im Zinsverbilligungsprogramm sind im Regelfall 20 Prozent Eigenkapital der Gesamtsumme notwendig. Die Gesamtsumme setzt sich aus Kaufpreis, Renovierungskosten und Nebenkosten zusammen. Sollten Sie über weniger Eigenkapital verfügen, kann ggf. im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung beim Staatsministerium beantragt werden. Zwingend notwendig sind aber in jedem Fall 5 Prozent der Gesamtsumme. Die Zuschüsse für Kinder und Zweiterwerb wurden für 2025 eingestellt und können daher ebenso wie das staatliche Darlehen nicht angeboten werden. Es ist aktuell ausschließlich das Zinsverbilligungsprogramm zu den aktuellen Zinskonditionen möglich.
Die Antragsstellung muss vor Unterzeichnung des Kaufvertrags / Bauvertrages erfolgen.
Bitte halten Sie alle relevanten Daten zum Objekt sowie zum Haushaltseinkommen bei Ihrer telefonischen Erstkontaktaufnahme bereit.
Förderung für die Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert voraussichtlich ab 2026 wieder die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. Dabei bezieht sich die Förderung auf bestehenden Eigenwohnraum und Doppelhäuser, bei denen der Vermieter mit dem Mieter im gleichen Haus lebt. Möglich ist ein leistungsfreies Baudarlehen bis maximal 10.000 Euro. Der Förderungsbetrag bezieht sich auf ein Haus oder eine Wohnung und kann auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden. Leistungsfrei meint, dass eine Rückzahlung entfällt, wenn die Immobilie mindestens fünf Jahre selbst von der begünstigen Person oder deren Nachfahren beziehungsweise Erben genutzt wird.
Der Antrag sollte bereits in 2025 gestellt werden. Das Vorhaben kann auf eigene Rechnung und eigenes Risiko begonnen und abgeschlossen werden. Anträge werden bei Eintreffen von neuen Fördergeldern nach der sozialen Dringlichkeit bewilligt, nicht jedoch nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Diese Maßnahmen werden gefördert:
- barrierefreier Badumbau (bodengleiche Dusche, unterfahrbares Waschbecken, Haltegriffe an WC, Dusche und Wänden, Herstellung von Bewegungsflächen)
- Treppenlifte und Aufzüge
- Rampen
- Verbreiterung von Türen, Abbau von Türschwellen
- elektrische Garagentore
Voraussetzungen für die Förderung:
- Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Einkommensgrenzen (Art. 11 Abs. 1 Satz 1 BaWoFG) müssen eingehalten werden: Es gibt verschiedene Freibeträge und Abzüge, daher wird das Einkommen von der Stadt bei Antragstellung berechnet. Prüfung und Berechnung sind dabei kostenlos.
- Weitere Voraussetzung: Es muss eine Behinderung (GdB > 50), ein Pflegegrad oder ein ärztliches Attest vorliegen.
- Antragsteller: Eigentümer stellen den Antrag selbst und Mieter müssen diesen durch ihren Vermieter stellen lassen.
Benötigte Unterlagen für Anträge:
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Bescheid der Pflegekasse über die Leistung von 4.180 Euro für die jeweilige Maßnahme
- Grundbuchauszug (maximal 3 Jahre alt)
- Kostenvoranschlag der Maßnahme inklusive Pläne
- Kopie von Personalausweis plus Schwerbehindertenausweis, Bescheid zum Pflegegrad, ärztliches Attest
- Eigenkapitalnachweis
- Antrag plus Einkommenserklärungen
Bei Treppenliften, Aufzügen und Rampen im öffentlichen Bereich ist vorab eine Anfrage bei der Bauordnung (Telefonisch unter: 0981-51 456 oder 468) notwendig, ob die Maßnahme umgesetzt werden kann. Bitte kontaktieren Sie die zuständigen Mitarbeiter vor der Antragsstellung für eine Vorabprüfung.
Weitere Informationen über die Wohnungsbauförderung können auch auf den Internetseiten der Obersten Baubehörde im Bayererischen Staatsministerium des Inneren und der Bayerischen Landeskreditanstalt abgerufen werden.
