Staatliche Wohnraumförder-programme und kommunales Zinszuschussprogramm
Soziale Wohnraumförderung
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayererischen Wohnungsbauprogramms und des Zinsverbilligungsprogramms unter bestimmten Voraussetzungen:
- den Erwerb von bestehendem Eigenwohnraum,
- den Neubau- und Ersterwerb von Eigenwohnraum und
- die Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von eigengenutzten Gebäuden
mit nahezu zinslosen und zinsgünstigen Baudarlehen und einem Kinderzuschuss sowie einem Zuschuss zum Erwerb vorhandenen Wohnraums.
Sozial ganz besonders dringliche Antragsteller können aus dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Ansbach noch einen zehnjährigen Zinszuschuss erhalten.
Außerdem fördert der Staat Bayern die Anpassung von Wohnraum - gemessen an den Belangen von Menschen mit Behinderung - für bestehende Eigen- und Mietwohnungen mit einem leistungsfreien Baudarlehen bis zu 10.000 Euro. Weitere Informationen über die Wohnungsbauförderung können auch auf den Internetseiten der Obersten Baubehörde im Bayererischen Staatsministerium des Inneren und der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt abgerufen werden (siehe Verlinkung).
Informationen über Sozial/ Mietwohnungen
Wohnberechtigungsscheine
Mietwohnungen, die mit staatlichen Mitteln errichtet worden sind, unterliegen den Bestimmungen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (BayWoBindG). Vor dem Bezug einer geförderten Wohnung benötigt der künftige Mieter einen Wohnberechtigungsschein. Dieser gilt als Nachweis für den Vermieter und besagt, dass der künftige Mieter die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem BayWoBindG einhält. Der Wohnberechtigungsschein wird für eine bestimme Wohnung oder aber als allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt.
Die Stadt Ansbach erteilt den gebührenpflichtigen Wohnberechtigungsschein auf Antrag bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen, wie etwa der Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenzen und der zulässigen Wohnungsgrößen entsprechend der Personenanzahl.
Einkommensorientierte Förderung
Einige Mietwohnungen in Ansbach wurden im Rahmen der „Einkommensorientierten Förderung“, kurz „EOF“ genannt, gefördert.
Die Mieter dieser Wohnungen erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag einen laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung.
Ob und in welcher Höhe diese Zusatzförderung gewährt wird, ist abhängig von der Einhaltung gesetzlicher Einkommensgrenzen und der entsprechenden Förderstufe der Wohnung.