Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss erhält auf Grundlage des Baugesetzbuches von Notariaten und Gerichten Abschriften aller Kauf- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien sowie von Beschlüssen über Zwangsversteigerungen. Alle Urkunden werden erfasst und gehen unter Berücksichtigung des Datenschutzes in die Kaufpreissammlung ein.
Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Tätigkeit des Gutachterausschusses. Alle wesentlichen Daten von Grundstücksgeschäften werden darin gesammelt und ausgewertet. Sie bildet die Basis für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, die Ermittlung der Bodenrichtwerte und von Marktanalysen.
Einsicht in die Kaufpreissammlung (einschließlich der übersandten Unterlagen) erhalten nur Mitglieder des Gutachterausschusses und Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Eine allgemeine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann nicht erteilt werden.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur auf Antrag einem mit der Wertermittlung an Grundstücken befassten eingeschränkten Kreis von Berechtigten gewährt. Einzelheiten hierzu regelt die für Bayern erlassene Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV).