Wertgutachten für Grundstücke
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken.
Ein Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses formlos angefordert werden.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).
Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetzesvorschriften des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ausgefertigt, wobei eine bindende Wirkung nur bei gesetzlichen Bestimmungen oder Vereinbarungen eintritt.
Bei der Gutachtenserstellung ermittelt der Gutachterausschuss in der Besetzung von drei Gutachtern als Kollegialgremium den Verkehrswert.
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gemäß § 15 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich im Regelfall nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.
Wird ein Antrag vor Erstattung des Gutachtens zurückgenommen, wird eine Gebühr in Höhe von mindestens 50,00 Euro erhoben.