Kurzzeitkennzeichen
Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug überführen oder damit eine Probefahrt machen, wofür Sie ein Kurzzeitkennzeichen, gültig für maximal 5 Tage, benötigen?
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen: 7-stellige alphanumerische eVB-Nummer
- evtl. Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung
- evtl. Prüfbericht über Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht
- bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmungserklärung und Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss
Kosten
Die Gebühr hierfür beträgt 13,10 Euro, zuzüglich der Kosten für die Kennzeichen.
Hinweise
Nach wie vor gilt, dass Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur für den Verkehr innerhalb des Bundesgebietes ausgegeben werden.