Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Rahmenplan

Rahmenplanungen oder fachliche Konzepte stellen Planungen für einen Teilraum des Stadtgebietes dar oder beinhalten sachliche Konzepte zu einzelnen Aspekten der Stadtentwicklung. Ein teilräumlicher Rahmenplan stellt damit ein Bindeglied zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplan dar. Ein sachlicher Rahmenplan ist Grundlage für die Bauleitplanung für einen bestimmten thematischen Bereich. Rahmenplanungen haben jedoch informellen Charakter, denn sie sind nicht gesetzlich normiert und begründen zum Beispiel im Gegensatz zum Bebauungsplan kein Baurecht. Sie stellen vielmehr eine Zielvereinbarung zwischen Politik und Planungsverwaltung dar. Ein Rahmenplan besitzt eine Steuerungsfunktion, zeigt aber auch Entwicklungsspielräume auf und kann zusätzliche Impulse für weitergehende Maßnahmen geben. Aus den verschiedenen Möglichkeiten und Ansätzen lassen sich weitere Aufgabenstellungen für unterschiedliche Akteure ableiten.