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Stadtleben in Ansbach (vor der Corona-Pandemie aufgenommen) © Jim Albright

Jobcenter Stadt Ansbach – Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld

Das Jobcenter Stadt Ansbach ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Ansbach und der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg. Sie finden das Jobcenter in der Schalkhäuser Straße 40 im Gebäude der Arbeitsagentur.

Das Jobcenter Stadt Ansbach hat Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr ohne Termin geöffnet. Für ausführliche Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr.

Für eine sichere schriftliche Kommunikation empfehlen wir Ihnen unsere Online-Services. Ansonsten können Sie Unterlagen mit der Post schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen (bitte nur Kopien, keine Originale. Im Jobcenter besteht keine Möglichkeit zum Kopieren).

Bürgergeld - Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Das Jobcenter bearbeitet die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ab 1. Januar 2023: Bürgergeld) nach dem SGB II. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie mit:

  • Beratung
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II, kurz: ALG II und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige – ab 1. Januar 2023 Bürgergeld).

Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende/dem Bürgergeld wird das Existenzminimum, also das zum Leben Notwendige abgesichert – Lebensunterhalt und Wohnen für Sie selbst und Ihre Angehörigen (die sogenannte Bedarfsgemeinschaft).

Weitere Informationen zum Bürgergeld entnehmen Sie bitte der entsprechenden Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Sie finden, wenn Sie diesem Link folgen.

Die Höhe der Leistungen wird danach bemessen, was Sie zum Leben mindestens brauchen und nicht selbst aufbringen können. Sie können Arbeitslosengeld II also auch erhalten, wenn Sie aktuell in Elternzeit sind, wenn Sie arbeiten, aber zu wenig verdienen, oder wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Vorhandenes Einkommen und Vermögen wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen angerechnet. Über den Bezug von ALG II/Bürgergeld sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können, gibt es für sie neben den Regelleistungen gesonderte Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Wer Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende/das Bürgergeld hat
Um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende/das Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sie haben grundsätzlich Anspruch, wenn Sie

  • erwerbsfähig sind (Sie können grundsätzlich mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten),
  • mindestens 15 Jahre alt, aber noch nicht im gesetzlichen Renteneintrittsalter sind,
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
  • hilfebedürftig sind.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende/das Bürgergeld nach dem SGB II soll eine Überbrückung für Sie in einer finanziellen Notlage sein. Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Deshalb haben Sie die Pflicht, alle Möglichkeiten zu nutzen, damit das gelingt.

Beratung und Hilfestellung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs Markt + Integration sowie von der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter.

Unterstützung zur Eingliederung in das Erwerbsleben
Das SGB II unterstützt Sie mit verschiedenen Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben. Ihre besonderen Lebensumstände, wie zum Beispiel die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen, werden dabei berücksichtigt. Förderleistungen gibt es mit dem Ziel der Qualifizierung, des Erhalts einer bestehenden Beschäftigung und der Vermittlung in Arbeit. Das Jobcenter kann auch Kinderbetreuungskosten übernehmen und Sie bei Bedarf an die Schuldnerberatung, an sozialpsychiatrische und Suchtberatungsstellen vermitteln.

Vertiefte Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und zum reformierten Bürgergeld sowie Anträge und Merkblätter zum Download finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur. Hier haben Sie nach Registrierung auch die Möglichkeit, Anträge und weitere Anliegen online zu erledigen.


Information für ukrainische Flüchtlinge: Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Weitere Informationen finden Sie unter hier.