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Bücherregal, © Fotolia

Betreuungsangebote nach Unterrichtsende: Gebührenbefreiung

Die Stadt Ansbach ist eine familienfreundliche Stadt und legt großen Wert auf Bildung und Chancengerechtigkeit. Als Stadt versuchen wir, für Schulkinder verschiedene Betreuungsangebote nach Unterrichtsende anzubieten. Für diese Angebote fallen in der Regel Gebühren an. Um allen Kindern aber einen breiten Zugang zu den Betreuungsgruppen zu ermöglichen, können die Gebühren auf Antrag in bestimmten Fällen auch erlassen werden. 

Erziehungsberechtigte, die eine der unten aufgeführten Leistungen beziehen, können sich von den Gebühren befreien lassen. Zu diesen Leistungen gehören:

  • Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), beispielsweise Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), beispielsweise Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz    

Wichtig dabei ist, dass die Leistung im Monat Oktober des Schuljahres bezogen wird, in dem das Kind die Nachmittagsbetreuung an einer Ansbacher Schule besucht. Dafür muss der Bewilligungsbescheid der Sozialleistung TK-Anlagen-Beschaffung zusammen mit dem Antrag auf Befreiung vorgelegt werden.