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Heiraten beim Standesamt Ansbach

Wenn Sie beim Standesamt Ansbach heiraten wollen, müssen Sie zuvor Ihre Eheschließung anmelden. Dies ist bei uns nur möglich, wenn mindestens einer von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Ansbach gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze in Deutschland haben, können Sie wählen, bei welchem zuständigen Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.

Gerne verheiraten wir auch Paare, die nicht in Ansbach wohnen und trotzdem in einer unserer schönen Locations „Ja“-Sagen möchten!

Bitte wenden Sie sich rechtszeitig zur Terminvereinbarung an uns.

Für die Anmeldung der Eheschließung ist in diesem Fall jedoch das Standesamt Ihres Wohnsitzes in Deutschland zuständig. Bitte nehmen Sie ggf. auch mit diesem zeitnahen Kontakt auf. 

Anmeldung der Eheschließung

Bevor Sie heiraten, müssen Sie zuerst die Anmeldung der Eheschließung vornehmen.

Das geht beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Paare, bei denen mindestens eine Person ihren Wohnsitz in Ansbach hat, können sich an das Standesamt Ansbach wenden.

Eine Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Trautermin erfolgen.

Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit uns.

Für die Anmeldung der Eheschließung zwischen deutschen Staatsangehörigen sind folgende Dokumente im Original notwendig:

1) Identität:

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass

 

2) Geburt, Abstammung und Namensführung:

  • bei Geburt in Deutschland: kein Nachweis erforderlich
  • bei Geburt im Ausland:
  • Geburtsurkunde mit Übersetzung
  • Bescheinigungen über erfolgte Namensänderungen

 

3) Frühere Ehen und deren Auflösung:

  • bei früherer Eheschließung in Deutschland: kein Nachweis erforderlich,

           jedoch bitte Eheschließungsdatum und –ort mitteilen

  • bei früherer Eheschließung im Ausland:
  • Heiratsurkunde mit Übersetzung
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • ggf. Bescheinigungen über Namensänderungen

4) Staatsangehörigkeit:

  • bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • als Vertriebener/Spätaussiedler:
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • Registrierschein

Die Nachforderung weiterer Unterlagen behalten wir uns im Einzelfall vor.

Anmeldungen von Eheschließungen mit ausländischen Mitbürgern:

Sofern mindestens ein Verlobter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das jeweilige ausländische Heimatrecht zu beachten.

Die notwendigen Unterlagen für eine Eheschließung unterscheiden sich von Land zu Land und hängen von den jeweiligen Familienständen der Eheschließenden ab.

Gerne beraten wir Sie über vorzulegende Unterlagen und das Verfahren im Rahmen eines Auskunftstermins.

Alle ausländischen Urkunden müssen uns im Original vorgelegt werden. Übersetzungen müssen grundsätzlich von in Deutschland zugelassenen, vereidigten Übersetzern gefertigt werden.

Trauräume

Der Trauraum im Standesamt

Der Trauraum des Standesamtes im 1. Stock des Hauses in der Pfarrstraße 29, mitten in der historischen Altstadt, besitzt eine Holzvertäfelung und verfügt über 24 Sitzplätze.

Der Markgräfliche Pavillon

Der Markgräflichen Pavillon liegt im Garten des Jugendzentrums in der Pfarrstraße 29. Umrahmt von grüner Wiese, Bäumen und Sträuchern bietet der mit Stuck verzierte Gartenpavillon Platz für 15 Sitzplätze. Der Pavillon ist barrierefrei erreichbar.

Die Karlshalle

Die Karlshalle im Kulturzentrum am Karlsplatz 7/9 spiegelt die Pracht des Barockzeitalters aus dem 18. Jahrhundert wieder. In dem 210 qm großen Saal mit Bühne und Flügel stehen bis zu 195 Sitzplätze für die Hochzeitsgäste zur Verfügung. Die Karlshalle ist barrierefrei erreichbar.

Das Zitrushaus

Das Zitrushaus im Leonhart-Fuchs-Garten, einem Teil des Ansbacher Hofgartens, kann an ausgewählten Freitagen und Samstagen als Trauraum genutzt werden. Es bietet Platz für das Brautpaar, die Trauzeugen und 65 Gäste. 


Termine

Trauungen im Trauzimmer am Standesamt bzw. im Markgräflichen Pavillon sind grundsätzlich möglich:

Montag bis Freitag vormittags
Montag nachmittags
Donnerstag nachmittags


Zusätzlich bieten wir Ihnen folgende:

Besondere Trautermine 2025

Samstagstrauungen sind im Standesamt bzw. nach Absprache auch im Markgräflichen Pavillon im Jahr 2025 an folgenden Terminen möglich:

  • 22. Februar
  • 22. März
  • 12. und 26. April
  • 3. Mai
  • 10. und 24. Mai
  • 26. Juli
  • 2. und 23. August
  • 13. September
  • 11. und 25. Oktober
  • 15. November
  • 6. und 13. Dezember

Samstagstrauungen sind in der Karlshalle im Jahr 2025 an folgenden Terminen möglich:

  • 17. Mai
  • 21. Juni
  • 12. Juli
  • 20. September

Trauungen im Zitrushaus sind im Jahr 2025 an folgenden Tagen möglich:

  • Freitag, 15. August
  • Samstag, 16. August
  • Freitag, 5. September

Terminreservierung:

Eine Reservierung Ihres Wunschtermins ist ab Veröffentlichung auf dieser Seite möglich.

Bitte nehmen Sie hierfür, am besten per E-Mail, Kontakt mit uns auf.

Für eine verbindliche, gebührenpflichtige Reservierung benötigen wir neben Ihrem Wunschtermin die Namen, Adressen, Geburtsdaten und –orte sowie Familienstände beider Verlobten.

Sofern Ihr Termin verfügbar ist erhalten Sie von uns eine verbindliche Reservierungsbestätigung sowie Hinweise über den weiteren Ablauf.

Kosten

Kosten und Gebühren für die Eheschließung

Die Gebühren für eine Eheschließung sind sehr individuell und abhängig vom Wochentag, Trauraum und den Wünschen der Eheschließenden.

Die wichtigsten Gebühren im Überblick:

Anmeldung der Eheschließung von 2 Deutschen (Grundgebühr)

55 Euro

Zuschlag bei Auslandsbeteiligung,
je ausländischem Ehegatten

30 Euro

Vorreservierung eines Eheschließungstermins 25 bis 50 Euro
Samstagszuschlag 95 Euro
Durchführung einer Trauung, die bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde 40 Euro
Eheurkunde pro Exemplar 12 Euro
Stammbücher 30 bis 50 Euro

Zusätzliche Kosten für unsere Trauräume:

Standesamt kostenfrei
Markgräflicher Pavillon 100 Euro
Karlshalle 250 Euro
Zitrushaus mindestens 250 Euro

Ehenamensrecht

Namensführung nach der Eheschließung - gültig bis einschließlich 30.04.2025

Die Namensführung der Ehegatten richtet sich nach dem jeweiligen Heimatrecht der Ehegatten.
Die Ehegatten können im Rahmen einer Rechtswahl bestimmen,

  • den Namen nach dem Recht eines Ehegatten zu führen;
    • hat ein Ehegatte mehrere Staatsangehörigkeiten, kann jede davon gewählt werden
  • den Namen nach deutschem Recht zu führen
    • bei Wohnsitz in Deutschland

Name der Ehegatten nach deutschem Recht
Ehegatten sollen einen Namen zum gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.
Wenn keine Bestimmung getroffen wird, behält jeder Ehegatte den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen.
Was kann zum Ehenamen bestimmt werden:

  • Geburtsname jedes Ehegatten
  • Familienname, den ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung führt

Wenn dadurch kein Doppelname zum Ehenamen bestimmt wurde, kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder bisherigen Familiennamen voranstellen oder anfügen.

Namensführung nach der Eheschließung - ab dem 01.05.2025

Die Namensführung der Ehegatten richtet sich nach dem Aufenthaltsrecht der Ehegatten; bei Wohnsitz in Deutschland somit nach deutschem Recht

Name der Ehegatten nach deutschem Recht
Ehegatten können einen Namen zum gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.
Wenn keine Bestimmung getroffen wird, behält jeder Ehegatte den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen.
Was kann zum Ehenamen bestimmt werden:

  • Geburtsname jedes Ehegatten
    • wenn mehrteilig komplett oder nur einen Namensteil
  • Familienname, den ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung führt
    •  wenn mehrteilig komplett oder nur einen Namensteil
  • Doppelname gebildet aus
    • Bisherigen Namen der Ehegatten (Geburtsname oder bisheriger Name)
    • Wenn ein Ehegatte oder beide schon einen Doppelnamen führen, kann jeweils nur ein Teil dieses Namens zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden
    • Doppelname wird mit Bindestrich verbunden
    • Auf Wunsch kann auf den Bindestrich verzichtet werden
    • Der gewählte Ehename ist für beide Ehegatten gleich (auch gleiche Reihenfolge)

Wenn dadurch kein Doppelname zum Ehenamen bestimmt wurde, kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist,

  • den Geburtsnamen
    • wenn mehrteilig: nur ein Name
  • oder den geführten Familiennamen
    • wenn mehrteilig: nur ein Name

voranstellen oder anfügen.
Möglich mit oder ohne Bindestrich.

Die Ehegatten können im Rahmen einer Rechtswahl bestimmen,

  • den Namen nach dem Recht eines Ehegatten zu führen;
    • hat ein Ehegatte mehrere Staatsangehörigkeiten, kann jede davon gewählt werden
  • bei Wohnsitz in Deutschland das deutsche Recht

Ablauf der Eheschließung

Begrüßung im Trauzimmer

Wir stellen durch die Vorlage Ihrer Ausweisdokumente fest, dass das richtige Brautpaar anwesend ist.

Auch die Personalien Ihrer Trauzeugen werden durch die Vorlage von Ausweisen bestätigt.

Nachdem Sie im Trauzimmer Platz genommen haben, begrüßen wir Sie und Ihre Gäste und halten eine kurze Rede an Sie - verbunden mit guten Wünschen.

Nach einer kurzen Rückversicherung, dass keine Änderungen eingetreten sind, die die Eheschließung behindern und das sich an der geplanten Namenswahl nichts geändert hat, kann der wichtige Teil beginnen.

Der rechtliche Teil

Wir fragen Sie einzeln und nacheinander, ob Sie die Ehe eingehen möchten. Mit dem Ja-Wort tritt eine evtl. getroffene Namensentscheidung in Kraft.

Im Anschluss können Sie sich, wenn von Ihnen gewünscht, Ihre Ringe anstecken und ihren Bund mit einem Kuss besiegeln.

Wir verlesen die Niederschrift zur Eheschließung mit Ihren persönlichen Daten. Diese bestätigen Sie, und auch Ihre Trauzeugen, mit den Unterschriften.

Gratulation

Wir gratulieren Ihnen zur Eheschließung und überreichen Ihnen die gewünschte Anzahl an Eheurkunden und ggf. Ihr neues Stammbuch.

Lieder, persönliche Worte, Ehegelübde etc.

können nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Standesbeamtin in die Zeremonie eingebaut werden. Bitte beachten Sie, dass eine Absprache mindestens 1 Woche vor der Trauung erfolgen sollte. Auch die Bekanntgabe Ihrer Trauzeugen sollte spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Für weitere Hinweise bezüglich Sektempfang und Filmen/Fotografieren beachten Sie unser Merkblatt.

Eheschließung im Ausland

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich überall auf der Welt heiraten, unterliegen dort aber dem Recht des Staates in dem die Eheschließung stattfindet.

Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Für die Verwendung einer ausländischen Eheurkunde in Deutschland sind möglicherweise eine Übersetzung sowie Überbeglaubigungen (Apostille, Legalisation) notwendig.

Informationen zu Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen. 

Eine Verpflichtung, die Ehe im deutschen Standesamt registrieren zu lassen besteht nicht.

Dennoch kann es sinnvoll sein, eine im Ausland geschlossene Ehe in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkunden zu lassen.

Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger in Ansbach wohnen bzw. Ihr letzter deutscher Wohnsitz in Ansbach war, ist das Standesamt Ansbach hierfür zuständig.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um die Einzelheiten und erforderlichen Unterlagen abzusprechen.