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Dienstleistungen Wirtschaftsförderung

Förderung gewerblicher E-Lastenfahrräder

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die Unterstützung für E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger im gewerblichen Lastenverkehr, der auf Fahrrädern basiert, fortgesetzt. Die aktualisierte Richtlinie legt den Schwerpunkt auf die Förderung im wirtschaftlichen Sektor. Die überarbeitete Förderrichtlinie für E-Lastenfahrräder der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet weiterhin finanzielle Unterstützung für die Anschaffung gewerblicher E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger. Ab dem 1. Oktober 2024 können wieder Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Bereits zahlreiche Unternehmen und Branchen, von Architekturbüros über Abwasserentsorgung bis hin zu Verlagen und dem Veterinärwesen, profitieren von dieser Förderung. Im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie wurden bisher Förderzusagen in Höhe von etwa 17,5 Millionen Euro für rund 11.800 E-Lastenfahrräder erteilt.

Änderungen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Die neue Richtlinie ermöglicht es sowohl privaten Unternehmen als auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie Hochschulen, förderfähig zu sein. Zudem wurde die maximale Fördersumme auf 3.500 Euro pro Rad angehoben, um größere E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die besonders schwere und voluminöse Lasten transportieren können, besser zu unterstützen. Die Förderquote bleibt bei 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Diese Förderung ist letztmalig bis zum 30. Juni 2027 verfügbar.

Weitere Informationen

Mit dem Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wichtige Informationen zur Förderung, wie beispielsweise Angaben zu förderfähigen Ausgaben und zulässigen Einsatzzwecken, zur Verfügung. Zudem werden die förderfähigen E-Lastenfahrräder in einer Positivliste geführt, die das BAFA fortlaufend aktualisiert.

Interessierte finden weitere Informationen zur Förderung auf der Webseite der NKI.

22.10.2024