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ÖPNV, © maho - Fotolia

Parkraumbewirtschaftungskonzept

Auf den begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen herrscht eine starke Nutzungskonkurrenz. Dies gilt insbesondere für den unmittelbaren Innenstadtbereich und zum Teil auch für die anliegenden Wohngebiete.

Ansbach ist Oberzentrum in der Metropolregion Nürnberg, jedoch mit ländlich geprägtem Umland, Hochschulstandort, Regierungssitz und Sitz zahlreicher Behörden. Diese übergeordneten Funktionen führen zu einer hohen Anziehungskraft, die zu einem großen Teil Individualverkehr und damit Nachfrage nach Parkraum in der Stadt erzeugt. Gleichzeitig gilt es, vor dem Hintergrund von Klimaschutz, Verkehrssicherheit und Erhalt der Lebensqualität in der Stadt den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds und hier insbesondere dem Rad- und Fußverkehr einen entsprechenden Stellenwert einzuräumen.

Um in diesem Spannungsfeld die unterschiedlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen, sollte ein gesamtstädtisches Konzept entwickelt werden. Aus diesem Grund hat die Stadt Ansbach in der Sitzung des Bauausschusses vom 15.03.2021 die Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts durch ein externes Planungsbüro beauftragt.


Vorrangige Ziele des Parkraumbewirtschaftungskonzepts waren die Ermittlung des Status Quo, die Prognose des ruhenden Verkehrs und die Überarbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts.

Der Abschlussbericht des Parkraumbewirtschaftungskonzepts wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 18.09.2024 vorgestellt und durch den Ausschuss beschlossen. Die Präsentation, sowie den Abschlussbericht können Sie im Downloadbereich einsehen.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass das Angebot an Parkflächen in der Innenstadt insgesamt die Nachfrage deutlich übersteigt. Das Angebot an Parkmöglichkeiten auf Großparkplätzen und in Parkhäusern ist bei weitem nicht ausgelastet, und die Parkplätze im Straßenraum sind z.T. von Langzeitparkenden belegt. Unter dem Blickwinkel der Nutzungskonkurrenzen der innerstädtischen Flächen, der Erreichbarkeit des Einzelhandels sowie der anstehenden Mobilitätswende und des Klimaschutzes soll über eine entsprechende Gebührenstaffelung erreicht werden, dass Parken im Straßenraum vorrangig dem kurzzeitigen Parken, den Anwohnern und spezifischen Nutzergruppen vorbehalten sein soll. Dementsprechend soll längerfristiges Parken auf die Großparkplätze und in die Parkhäuser geleitet werden.